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Beteiligung der Künstler am Bauleitplanverfahren Funkkaserne/Domagkstraße

Schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO vom 12.12.2006 von Frau Stadträtin Sabine Krieger

Sehr geehrte Frau Stadträtin Krieger,

mit Schreiben vom 12.12.2006 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Planungsreferat wie folgt beantwortet wird:

Der Vorspann Ihrer Anfrage lautete:

“Die Bebauung des Geländes der ehemaligen Funkkaserne bietet mit seiner Künstlerkolonie die idealen Voraussetzungen für eine kreative Gestaltung des neuen Gebietes. Dazu könnten neben den Architekten die Künstler selbst beitragen, indem sie in die Planungen einbezogen werden. Dies wurde auch in einem Beschluss der Vollversammlung vom 19.02.2003 einstimmig beschlossen. Im Beschluss heißt es: „Die Verwaltung wird gebeten, die Künstler als derzeitige und zukünftige Bewohner, die wesentlich zur Belebung des neuen Stadtteils beitragen, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu beteiligen, z.B. im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung.

Bisher ist nichts geschehen, obwohl die Architekten gerne bereit wären, die Künstler zu beteiligen.“

In Ihrer Anfrage vom 12.12.2006 beziehen Sie sich auf den Stadtratsbeschluss vom 19.02.2003. Seitdem hat sich i.S. Beteiligung der Künstlerinnen und Künstler der Funkkaserne Einiges getan.

Zu Ihrer Frage 1: „Warum wurden die Künstler bisher nicht beteiligt?“

Antwort:

Eine Beteiligung der Künstlerinnen und Künstler der Funkkaserne hat stattgefunden.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 25.09.2005 eine öffentliche Erörterungsveranstaltung über die Ziele der Zwecke der Planung statt, an der überwiegend die Künstlerinnen und Künstler der Domagkstraße teilnahmen. Mit Schreiben vom 19.08.2003 wurde zuvor der Beauftragte des BA 12 für die Künstler der Domagkstraße, Herr Lars Mentrup, zu einem gemeinsamen Termin am 08.09.2003 mit den beauftragten Architekten im Planungsreferat eingeladen und mit der Einladung auch gleichzeitig über die o.g. Termine informiert.

Die Künstlerinnen und Künstler der Funkkaserne haben sich daraufhin sowohl bei der Erörterungsveranstaltung, als auch schriftlich im Rahmen der öffentlichen Planungsdarlegung vom 15.09. mit 15.10.2003 intensiv in die Planung eingebracht. Die eingegangenen Äußerungen werden selbstverständlich dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung zum gegebenen Zeitpunkt (Billigungsbeschluss) mit der Stellungnahme des Planungsreferates zur Entscheidung vorgelegt.

Am 12.01.2005 hat der gemeinsame Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, Kulturausschuss und Kommunalausschuss den Stadtratsbeschluss „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Funkkaserne a) Funkkaserne, Domagkateliers, Berücksichtigung der Künstlerinnen und Künstler b) Die Künstlerkolonie Domagkstraße nicht verloren geben; Antrag Nr. 02-08/A 02181 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 17.12.2004“ gefasst. Hierin wurde die Stadtverwaltung u.a. beauftragt, schnellstmöglich mit den Künstlerinnen und Künstlern ein Betreibermodell zu entwickeln.

Unmittelbar im Anschluss daran fanden unter Federführung des Kulturreferates und unter Beteiligung des Kommunalreferates und des Planungsreferates erste Gespräche mit den Vertretern der Künstlerinnen und Künstler statt, die ihre regelmäßige Fortsetzung auch nach dem Beschluss des Stadtrates über den Rahmenplan Funkkaserne vom 16.02.2006 fanden. Mit diesem Beschluss hat der Stadtrat auch zur Kenntnis genommen, dass ein Erhalt der Künstlerszene in einem ausgewiesenen und ausreichend großen Teilgelände entsprechend den Ausführungen im Beschluss unter der Voraussetzung der gesicherten Finanzierung durch die Künstlerinnen und Künstler ermöglicht werden kann.


Das Kulturreferat hat vor, den Kulturausschuss am 18.01.2007 in nichtöffentlicher Sitzung in Form einer Bekanntgabe über den aktuellen Stand der mittlerweile sehr konkreten Verhandlungen mit den Künstlern zu informieren.


Eine Beteiligung der Künstlerinnen und Künstler am weiteren Verfahren der Bauleitplanung ist nicht erfolgt, da keine weiteren Verfahrensschritte durchgeführt wurden. Es wurde zunächst das Ergebnis der Besprechungen unter Federführung des Kulturreferates abgewartet.

Zu Ihren Fragen 2 und 3:

“Ist geplant, die Künstler demnächst an der Planung zu beteiligen?“

“Wenn ja wann und wie?“

Antwort:

Es wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Im übrigen werden die Gespräche mit den Künstlerinnen und Künstler, die sich zwischenzeitlich zur IG DomagkAteliers zusammengeschlossen haben, fortgesetzt.

Für das Areal der Funkkaserne wird derzeit ein Bebauungsplanentwurf vorbereitet. Hinzuweisen ist darauf, dass dieser vom Planungsreferat selbst erstellt wird. Die Büros Ortner & Ortner/Topotek waren dagegen mit der Erstellung der bereits vom Stadtrat beschlossenen Rahmenplanung beauftragt – insofern ist Ihre Aussage „die Architekten wären gerne bereit, die Künstler zu beteiligen“ für das Planungsreferat nicht nachvollziehbar, da diese gar keinen Auftrag für die Bebauungsplanung haben.

Themen der o.g. Gespräche mit den Künstlerinnen und Künstlern der Funkkaserne waren nicht nur die Finanzierungsmöglichkeiten, sondern auch die künftige Planung des „Sondergebietes Künstlerhof“ sowie weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Künstlerateliers/Festset-zungsmöglichkeiten im Bebauungsplan.

Der betroffene Bezirksausschuss 12 wurde vom Planungsreferat zu einem ersten Informationsgespräch am 16.01.2007 eingeladen. Hierbei soll auch der aktuelle Entwurf des Bebauungsplanes vorgestellt und diskutiert werden. Der Bezirksausschuss 12 hat sich bisher stets sehr für die Künstlerinnen und Künstler der Funkkaserne engagiert (u.a. auch Förderung der Projektentwicklung für die IG DomagkAteliers). Als Vertretung der Stadtviertelbürgerinnen und -bürger ist daher der Bezirksausschuss ein sehr wichtiger Ansprechpartner für die Belange der Künstlerinnen und Künstler der Funkkaserne. Beim Gespräch am 16.01.2007 mit dem BA 12 soll daher auch thematisiert werden, ob und wie die weitere Einbindung der Künstlerinnen und Künstler der Funkkaserne in die Bebauungsplanung über den Bezirksausschuss erfolgen kann, der Bezirksausschuss kann z.B. diese über die Ergebnisse der Gespräche im Planungsreferat informieren und deren Vorschläge in die weiteren Besprechungen einbringen. Außerdem wird der Bezirksausschuss noch zum Bebauungsplan angehört und kann somit in seiner Stellungnahme bzw. gesonderten Anträgen auch die Wünsche und kreativen Anregungen der Künstlerinnen und Künstler zur Überplanung der Funkkaserne aufgreifen. Außerdem können sich die Künstlerinnen und Künstler auch noch im Rahmen der im Bebauungsplanverfahren durchzuführenden Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die zum gegebenen Zeitpunkt erfolgen wird, sowohl zu ihren eigenen Belangen als auch zu Bebauungsplanung allgemein äußern.

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