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Beibehaltung der Herbstferien auch in den kommenden Schuljahren
Antrag Nr. 02-08/A 03417 der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen/RL vom 14.12.2006
Az. D-HA II/V1 3/500-06/6
Sehr geehrte Frau Stadträtin Krieger, sehr geehrte Frau Stadträtin Koller, sehr geehrter Herr Stadtrat Schwartz,
Sie haben beantragt, dass der Stadtrat der Landeshauptstadt München an die Bayerische Staatsregierung appellieren soll, die Herbstferien ab dem Schuljahr 2008/2009 nicht auf drei Tage zu verkürzen, sondern so wie jedes Jahr, eine Woche Ferien beizubehalten.
Zum Hintergrund der Regelung für 2008 teilt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus Folgendes mit:
“Nach dem Hamburger Abkommen, einem Staatsvertrag zwischen den Ländern in der Bundesrepublik, stehen den Ländern für die Planung der Schulferien 75 Tage zur Verfügung, von denen allerdings mindestens 12 Tage auf Samstage zu fallen haben. Die sogenannten beweglichen Ferientage, die früher ebenfalls in die Ferienplanung miteinbezogen wurden, können in Bayern seit dem 1.8.2005 nicht mehr eingeplant werden; ihre Abschaffung durch den Bayerischen Landtag war von Schulen, Eltern und Aufwandsträgern u.a. wegen Problemen bei der Kinderbetreuung gefordert worden (Anmerkung des Schul- und Kultusreferats: Die Neufassung des BayEUG sieht in Art. 89 vor, dass aus besonderen Gründen und im Einvernehmen mit dem Elternbeirat, dem Schulaufwandsträger sowie dem Aufgabenträger der Schülerbeförderung die Schulleiterin, der Schulleiter bis zu einem Tag für unterrichtsfrei erklären und festlegen kann, wann der entfallene Unterricht zeitnah nachzuholen ist. Dies ist allerdings nicht ausreichend, um die Problematik der Jahre 2008/2009 und 2009/2010 zu lösen. Die Berufsschulen können bis zu zwei Tagen von der Ferienordnung abweichen.).
Die Ferienplanung ist in den Schuljahren 2008/2009 und 2009/2010 aufgrund der ungünstigen kalendarischen Lage einiger Feiertage besonders schwierig, was sich wie folgt auf die unterrichtsfreien Tage um Allerheiligen auswirkt:
Schuljahr 2008/2009
Im Jahr 2009 fällt der 6.1.09 auf einen Dienstag. Es wäre aus ökologischen (Heizen der Schule für einen Tag den 5.1.09 nach zwei ungeheizten Wochen) und organisatorischen (isolierter Schultag 5.1. nach zwei Ferienwochen) Gründen kaum zu vertreten, am 5.1.09 einen normalen Schultag anzusetzen. Deshalb muss ein Ferientag für den 5.1.09 verwendet werden; dieser Tag fehlt freilich bei der Planung der unterrichtsfreien Tage um Allerheiligen.
Schuljahr 2009/2010
Der 1.11.09 fällt wiederum auf einen Sonntag; ein zusätzlicher Ferientag muss in diesem Schuljahr allerdings schon für Freitag, den 24.12.09 verwendet werden, um Unterricht an Heiligabend zu vermeiden.
Eine kompensatorische Kürzung anderer Ferien zugunsten der unterrichtsfreien Tage um Allerheiligen ist nicht möglich bzw. zu vertreten: So werden die Sommerferien langfristig von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, die einwöchigen Frühjahrsferien sind per Landtagsbeschluss geregelt und eine Kürzung der in Bayern sehr beliebten Oster- und Pfingstferien (Anmerkung: Je ein kompakter 2-Wochen-Block, der für viele Familien zu Urlaubsreisen genutzt wird) wäre ungünstig.
Vor diesem Hintergrund können im Schuljahr 2008/2009 nur drei und im Schuljahr 2009/2010 nur zwei Ferientage für die unterrichtsfreien Tage um Allerheiligen verplant werden.
Da diese kalendarische Konstellation auch in der Vergangenheit (s. Anlage) vor Einführung der beweglichen Ferientage (und nun nach Abschaffung dieser) vorkam, lautet die offizielle Bezeichnung nicht „Herbstferien“ sondern „unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen“. (Zitat Ende)
Das Schul- und Kultusreferat geht aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht davon aus, dass ein Appell des Stadtrates die gewünschte Wirkung erzielen würde. Es wäre entweder eine Änderung des Staatsvertrages auf Bundesebene notwendig, eine Änderung der langfristigen Sommerferienregelung bundesweit, ein neuerlicher Beschluss des Landtages zur Wiedereinführung der beweglichen Ferientage, gegen die sich in hohem Maße auch Eltern ausgesprochen haben. Die Alternative, die attraktiven zweiwöchigen Oster- bzw. Pfingstferien, die im Frühjahr bzw. Frühsommer liegen, zugunsten einer kompletten Woche im eher weniger attraktiven November, die berufstätige Eltern zusätzlich Urlaub „kostet“, zu kürzen, dürfte auf erhebliche Widerstände stoßen.
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