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ddd

Wirtschaftsreferent Dr. Reinhard Wieczorekbeantwortete die Anfrage am 10.08.06.

(...) Zur Beantwortung Ihrer Anfrage darf im Folgenden die Ant-wort der Stadtwerke München GmbH zitiert werden.

Vorbemerkung der Anfrage:
Wie der Presse zu entnehmen war hat der Energieversorger E.ON, in Absprache mit den Wohlfahrtsverbänden beschlossen, bei festgestellter Armut den Grundtarif für Strom zu erlassen. Dies sind ca. 100 Euro im Jahr. Die Stadtwerke München sind bei verarmten Haushalten den umgekehrten Weg gegangen: Die SWM können bei überschuldeten Haushalten, die die Stromzahlung eingestellt haben, die Stromschulden stunden bzw. in einem abgestuften System Stromsperrungen verhindern.


Vorbemerkung der Stadtwerke München GmbH:
Vorauszuschicken ist, dass laut Presseberichten eine Absichtserklärung von E.ON Bayern vorliegt, künftig extrem finanzschwachen Haushalten die Grundgebühr von jährlich ca. 100 € erlassen zu wollen. Eine tatsächliche Umsetzung dieses Konzepts mit den daraus gewonnenen Erfahrungen steht bislang noch aus. Hinzuweisen ist auch darauf, dass ein Regionalversorger über eine Kundenstruktur verfügt, die nicht mit der von Stadtwerken einer Millionenstadt vergleichbar ist.
Die SWM verfolgen dagegen schon seit längerem ein anderes Konzept. Bereits im Dezember 2004 wurde damit begonnen, dass die Stadtwerke München mit dem Sozialreferat und einzelnen Schuldnerberatungen in systematischer Form zusammenarbeiten. Dabei ist es das Ziel, für von Armut betroffene Münchner Bürgerinnen und Bürger eine konkrete Lösung zu finden, wenn diese die Kosten des Strombezuges nicht mehr bestreiten können. Bereits vor diesem Zeitpunkt gab es eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Sozialreferat und den SWM, um damals in Einzelfällen die Stromversorgung für den betroffenen Personenkreis sicherzustellen.
Im Zuge der Änderungen der Sozialgesetzgebung (Stichwort Hartz IV) war die Übernahme von Altschulden für Strombezug durch die Sozialhilfe nicht mehr möglich. In diesem Zusam-menhang wurde zwischen dem Sozialreferat und den Stadtwerken München eine systemati-sche Verfahrensweise erarbeitet und angewendet. Dies hatte zur Folge, dass z. B. seit Juli 2005 bei 273 Haushalten (durchschnittlich 23 Haushalte im Monat) eine positive und individuelle Lösung ohne die Sperrung des Strombezuges gefunden werden konnte. Das gemeinsame Konzept von Sozialreferat und SWM hat sich also bewährt.
Entgegen dem angekündigten Vorgehen eines anderen Energieversorgers haben die SWM gemeinsam mit dem Sozialreferat stets versucht, Zahlungsprobleme dieser Haushalte individuell zu lösen. Dieses Vorgehen ist geeignet, für Personen mit sozialen und finanziellen Schwierigkeiten weiterhin die notwendige Versorgung mit Strom sicherzustellen. Mit der Minderung der Stromrechnung um die jährliche Grundgebühr (in München 86,- €) für „Armutshaushalte“ kann dies nicht erreicht werden. Die SWM halten die praktizierte, also eine auf den Einzelfall bezogene Lösung auch für sinnvoller. Im Übrigen hat keiner der rd. 700 Stromversorger in Deutschland bislang angekündigt, die Lösung von E.ON Bayern nachahmen zu wollen, obwohl sie seit 3 Monaten bekannt ist. Sie handeln wie die SWM nach dem anerkannten Grundsatz, dass Energiepreise Marktpreise sind.
Eine Energiepreisgestaltung nach sozialen Gesichtspunkten (z.B. Staffelung nach Einkom-men, Entlastung von Senioren, Förderung von Familien je nach Kinderzahl) würde einen gi-gantischen bürokratischen Aufwand erfordern und wäre mit der vom Gesetzgeber geforderten marktwirtschaftlichen Ausrichtung des Energiemarktes unvereinbar. Außerdem würde ein Erlass der Grundgebühr das Problem überschuldeter Haushalte nicht lösen sondern allenfalls geringfügig hinauszögern. Die große Aufgabe, Lösungen zur Vermeidung von Stromsperrungen zu finden, bliebe also erhalten.
Für soziale Probleme ist die Sozialpolitik mit ihren sozialen Einrichtungen zuständig. Eine zusätzliche Teilzuständigkeit kommunaler Betriebe würde nur Mehraufwand auslösen, Transparenz beseitigen und die kommunale Leistungsfähigkeit insgesamt nicht steigern. “


Frage 1:
Können sich die Stadtwerke München vorstellen ebenfalls die Grundgebühr zu erlassen, wenn ein Haushalt nachweisbar verarmt ist?

Antwort:
siehe Vorbemerkung


Frage 2:
Sehen die Stadtwerke München hierin evt. einen präventiven Ansatz um bei Armutshaushalten Stromsperrungen zu verhindern?

Antwort:
siehe Vorbemerkung

Frage 3:
Wie viele Haushalte müssen derzeit jährlich die Regelungen für überschuldete und von Stromsperrungen bedrohte Wohnungen in Anspruch nehmen?

Antwort:
siehe Vorbemerkung

Frage 4:
Wie hoch sind derzeit die Einnahmeausfälle der SWM wegen Einstellung der Stromzahlun-gen?

Antwort:

„Die nicht durchsetzbaren Forderungen gegenüber Stromkunden bewegen sich in Millionen-höhe. Der größte Teil bezieht sich aber nicht auf die von Armut betroffenen Haushalte.“

Frage 5:
Wie hoch wären nach Ansicht der Stadtwerke München und des Sozialreferates die Einnahmeausfälle bei einer Regelung die die Grundgebühr in bestimmten Fällen erlässt?

Antwort:
Bei rd. 50.000 Haushalten (Sozialhilfe- und Hartz IV-Fällen) in München und einer Grundgebühr der SWM von 86-, €/Jahr würde es sich um Einnahmeausfälle von knapp rd. 4,3 Mio. € / Jahr handeln.“


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