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Antwort von Kulturreferentin Prof. Dr. Hartl:

Die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit ist auch im Bereich der Kunst und Kultur eine dringende und wichtige Aufgabe, die vom Kulturreferat ernst genommen wird. Seit 1993 berichtet das Kulturreferat dem Stadtrat über die Entwicklung in Bezug auf die gleichwertige Repräsentanz von Frauen und Männern. Ein erster Schritt auf diesem Weg waren die Bemühungen um paritätische Jurybesetzungen, eine Reihe weiterer Maßnahmen folgten, und unter dem Beschlusstitel „Künstlerinnenförderung und Gender-Mainstreaming“ werden wir dem Stadtrat voraussichtlich im September 2006 einen aktuellen Bericht vorlegen. Zeitgleich werden wir auch über die Ergebnisse der eigens im Kulturreferat eingerichteten Projektgruppe zur Entwicklung erster Ansätze einer Gender-Mainstreaming-Strategie informieren. Die Auswer-tung der Daten für den Bericht ist noch nicht vollständig abgeschlossen, daher müssen wir bei der Beantwortung einiger Ihrer Fragen auf o.g. Beschluss verweisen.

Frage 1:
Gibt es im Kulturreferat eine geschlechtsdifferenzierte Auswertung der Vergabe von Fördermitteln und Zuschüssen ebenso wie bei der Vergabe von Aufträgen, der Vergabe städtisch geförderter Ateliers und anderer Haushaltsposten?

Antwort:
Es gibt im Kulturreferat geschlechtsdifferenzierte Erhebungen in Bezug auf Preise, Stipendien und Ateliers, die ein wesentlicher Bestandteil der KünstlerInnenförderung sind. Weitere geschlechtsdifferenzierte Daten wurden bislang im Bereich Förderung nicht systematisch erhoben, erste Anläufe wurden durch die Projektgruppe Gender-Mainstreaming im Kulturreferat angestoßen und werden im o.g. Beschluss dargestellt.


Frage 2:
Wie wird bei Ankäufen sichergestellt, dass auch Künstlerinnen zum Zug kommen?

Antwort:
Die Ankäufe der Städtischen Galerie im Lenbachhaus unter 76.000,- € im Einzelfall werden von der Direktion und den Sammlungsleiter/innen (drei Frauen und ein Mann) entschieden. Ankäufe über diesem Betrag werden von einer Ankaufskommission begutachtet und vom Kul-turausschuss genehmigt. Diese Kommission wird vom Kulturausschuss gewählt und setzt sich aus 10 Personen zusammen; das sind derzeit drei männliche Mitglieder des Kulturausschusses und sieben externe Fachleute (vier Frauen und drei Männer).
Durch die regelmäßigen Berichte an den Stadtrat zum Stand der Künstlerinnenförderung und Gender-Mainstreaming ist sichergestellt, dass die Querschnittsaufgabe der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit und damit auch die Künstlerinnenförderung immer wieder behandelt werden.


Frage 3:
Wird bei den Ankäufen berücksichtigt, dass die Werke von Frauen aufgrund historisch gewachsener Benachteiligungen eine schlechtere Ausgangsposition haben?

Antwort:
Soweit es die Satzung des jeweiligen Hauses zulässt, wird dies berücksichtigt, (vgl. Antwort auf Frage 2). Das Museum Villa Stuck ist laut Stiftungssatzung befugt, ausschließlich Werke von Franz von Stuck und seiner Zeitgenossen zu kaufen. Dabei wird – unter Berücksichtigung des Kunstmarktes – auf eine geschlechtspezifische Ausgewogenheit Wert gelegt. Allerdings stößt das Bestreben um Ausgleich bei historischen Bereichen wie bei den Kunstwerken von Franz von Stuck oder etwa des „Blauen Reiters“ an Grenzen, weil es sich nach Aussagen des Lenbachhauses um eine eindeutig männerdominierte Epoche handelt.
Um dazu einen gewissen Ausgleich zu schaffen, bemüht sich das Lenbachhaus im Ausstel-lungsbereich, Gabriele Münter immer wieder in den Vordergrund zu stellen. So ist für 2006/2007 eine zweiteilige Retrospektive mit ihren Fotoarbeiten geplant, und im Bereich der Moderne sind Ausstellungen von Werken von Angela Bullock und Katharina Sieverding sowie eine Reihe von Gruppenausstellungen mit Künstlerinnen geplant.


Frage 4:
Welche Maßnahmen ergreift das Kulturreferat, um diese Hürden für Künstlerinnen und ihre Werke zu überwinden?

Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 2 und 3


Frage 5:
Wie war in den letzten zwei Jahren die Verteilung von Ankäufen nach Künstlern und Künstlerinnen?

Antwort:
Bei den Ankäufen des Lenbachhauses für den Galerie-Bestand in der Kategorie Künstler/innen ab Geburtsjahr 1800 bis 1964 im Jahr 2004 stammen neun Werke von Künstlerinnen und 31 von Künstlern. In der Kategorie Künstler/innen ab 1965 sind unter den neun Ankäufen im Jahr 2004 drei Werke von Künstlerinnen und sechs von Künstlern. Im Jahr 2005 stammen in der Kategorie Künstler/innen ab Geburtsjahr 1800 bis 1964 vier angekaufte Werke von Künstlerinnen und 25 von Künstlern. In der Kategorie Künstler/innen ab Jahrgang 1965 sind sechs Ankäufe von Künstlerinnen und vier von Künstlern getätigt worden.
Von der Ankaufssumme 2004 wurden für Künstlerinnen bis Jahrgang 1964 87.700,- €, für Künstler 288.910,- €; und ab dem Jahrgang 1965 17.104,- € für Künstlerinnen und 20.150,- € für Künstler ausgegeben.
Von der Ankaufssumme 2005 wurden für Künstlerinnen bis Jahrgang 1964 30.970,- €, für Künstler 266.491,- €; und ab dem Jahrgang 1965 3.200,- € für Künstlerinnen und 61.709,- € für Künstler ausgegeben.
Das Verhältnis der angekauften Werke von Künstlerinnen ab dem Jahrgang 1965 hat sich im Jahr 2005 gegenüber dem Jahre 2004 positiv verändert. Das ungünstige Zahlenverhältnis im Bezug auf die Ankaufssummen des Jahres 2005 ergibt sich aus dem Tatbestand, dass drei Arbeiten eines international bekannten und ausgezeichneten - und somit teuren - Künstlers gekauft wurden und diese Preise vom Kunstmarkt bestimmt werden.


Frage 6:
Wie war in den letzten zwei Jahren die Verteilung nach Künstlern und Künstlerinnen bei der Vergabe von Fördermitteln und Zuschüssen, bei der Vergabe von Aufträgen, bei der Vergabe von Preisen und Stipendien und bei der Vergabe städtisch geförderter Ateliers?

Antwort:
Die Jury bzw. der Stadtrat haben von den 23 städtischen Ateliers (Klenze-/Baumstr.) für den Zeitraum 2006 bis 2009 sechzehn an Künstlerinnen und sieben an Künstler vergeben. Durch Mietzuschüsse in privat angemieteten Ateliergemeinschaften werden derzeit 67 Künstlerinnen und 54 Künstler gefördert. Die Daten für die anderen Bereiche werden im September ausge-wertet sein.


Frage 7:
Findet im Kulturreferat eine kritische Prüfung der Auswahlkriterien für Förderung und Vergabe im Hinblick auf die mögliche Benachteiligung von Künstlerinnen statt?

Antwort:
Das Pilotprojekt im Kulturreferat ist mit der Erarbeitung von Gender-Kriterien für die Förderung befasst und wird über die Ergebnisse im o.g. Beschluss „Künstlerinnenförderung und Gender-Mainstreaming“ im September 2006 berichten. Zudem erarbeitet das Kulturreferat gerade För-derkriterien, in denen u.a. die Grundsätze des Gender-Mainstreamings entsprechend berück-sichtigt werden.


Frage 8:
Welche Maßnahmen ergeben sich aus Frage 7?

Antwort:
Diese Frage wird im Beschluss „Künstlerinnenförderung und Gender-Mainstreaming“ ausführlich beantwortet.


Frage 9:
Wie wird seitens des Kulturreferats sichergestellt bzw. darauf hin gearbeitet, dass Jurys paritätisch besetzt werden?

Antwort:
Der Forderung der Gleichstellungskommission nach paritätischer Besetzung der Jurys im Jahr 1993 wurde in den meisten Fällen sehr zügig erfüllt. Die Pflicht zur regelmäßigen Berichterstattung trägt Sorge, dass dieser Standard auch für die Zukunft gesichert wird.

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