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Bericht über Baumfällungen in Hartmannshofen
Anfrage Stadtrat Boris Schwartz (Bündnis 90/Die Grünen) vom 31.5.2006
Antwort Stadtbaurätin Professorin Christiane Thalgott:
Mit Schreiben vom 31.05.2006 haben Sie gemäß § 68 GeschO eine Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Planungsreferat wie folgt beantwortet wird:
Im Rahmen von ca. 5.000 Verfahren nach der Baumschutz- und Landschaftsschutzverordnung werden jährlich ca. 7.000 Bäume begutachtet. In ca. 200 Fällen werden Bußgeldverfahren aufgrund einer Meldung der Unteren Naturschutzbehörde an die Bußgeldstelle eingeleitet. Hinzu kommen die Verstöße gegen die Baumschutz- und Landschaftsschutzverordnung, die im Baugenehmigungsverfahren festgestellt und durch die Bußgeldstelle geahndet werden, die jedoch nicht eigens statistisch erfasst werden.
Zur Bewältigung dieser Aufgabe setzt die Stadt München auf eine nachvollziehbare und zügige Verwaltungspraxis der Behörden, auf die engagierte Begleitung durch die Bezirksauschüsse im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte sowie auf die aufmerksame und kritische Beobachtung der Bürger vor Ort.
So kamen die Hinweise auf ggf. ungenehmigte Fällungen in Hartmannshofen auch von einem Anwohner. Im Frühjahr 2004 informierte ein Bürger die Untere Naturschutzbehörde
zunächst telefonisch, dass seiner Meinung nach in Hartmannshofen verstärkt ungenehmigte Fällungen vorgenommen würden. Da nur Angaben zu konkreten Grundstücken geprüft werden können, kam der Anwohner mit Schreiben vom 11.04.2004 unserer Bitte nach und benannte konkrete Fälle.
In etwa demselben Zeitraum erkundigte sich das Büro der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste” telefonisch bei Frau Sacher nach einer Zunahme an ungenehmigten Fällungen. Es wurde zugesagt, den aus der Bevölkerung bekannten Hinweisen nachzugehen. Die von dem Anwohner angegebenen Fälle wurden von unserem Außendienstmitarbeiter im Juni 2004 überprüft. Es ließen sich keine Verstöße gegen die Landschaftsschutz- und Baumschutzverordnung feststellen bzw. nachweisen. Dies wurde dem Anwohner telefonisch mitgeteilt. Ein direkter Austausch darüber ist mit Ihnen jedoch nicht erfolgt; allerdings gab es im Sommer 2004 verschiedene Telefonate mit zwei Mitarbeiterinnen des Fraktionsbüros, weshalb die Information ggf. bedauerlicherweise als schleppend empfunden wurde. Eine konkrete Aussage über die im Rahmen der Baugenehmigungen seit 2002 erfolgten Baumfällungen sowie die in diesem Zusammenhang veranlassten Bußgeldverfahren bezogen auf Hartmannshofen wäre nur unter großem Aufwand zu treffen. Da diese Zahl wiederum auch nur im Vergleich zu den Vorjahren bzw. zu anderen Stadtvierteln aussagekräftig ist, erscheint der verwaltungsmäßige Aufwand nicht vertretbar.
Allerdings ist allgemein festzustellen, dass insbesondere ausgelöst durch den Verkauf von Grundstücken, z. B. nach dem Heimfall der Erbbaurechte in Hartmannshofen punktuell eine neue Bautätigkeit statt findet. Hierbei wird das Baurecht weitestgehend ausgenutzt, was auch zum Verlust von Bäumen führt.
Um hier einer ungesteuerten Entwicklung der vorhandenen Bau- und Parzellenstruktur
entgegenzusteuern und den Gartenstadtcharakter weitestgehend zu erhalten, wurde der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1857 „Von-Kahr-Straße, Allacher Straße, ...” entwickelt. Er hat zum Ziel “mit Hilfe einer lockeren Bebauung, die dem noch vorhandenen Baumbestand des ehemaligen Waldes und der Umgebungsbebauung maßvoll angepasst ist, den Charakter der einzigartig mit großen Laubbäumen durchzogenen Siedlungsstruktur zu erhalten”. (Billigungsbeschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 28.09.2005 Pkt. 5.14, S. 65, Satzungsbeschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 08.03.2006)
Frage 1:
Wie viele nicht genehmigte Baumfällungen und Baumveränderungen wurden in diesem Gebiet seit 2002 registriert? Wann wurden diese Bäume gefällt oder verändert? Wie viele Bäume sind mit Genehmigung gefällt worden?
Antwort:
Der angesprochene Bereich Hartmannshofen umfasst Teile des Landschaftsschutzgebietes Kapuzinerhölzl und Hartmannshofer Wald. Ein Großteil der bebauten Grundstücke liegt im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung. Genehmigte und ungenehmigte Baumfällungen und Baumveränderungen, d. h. Genehmigungen oder Verstöße nach der Landschaftsschutzverordnung und Baumschutzverordnung werden wie die meisten Vorgänge bei der Lokalbaukommission grundstücksbezogen erfasst und bearbeitet.
So kann beispielsweise auch eine telefonische Anfrage eines Bürgers zu Maßnahmen am Baumbestand auf einem bestimmten Grundstück sehr schnell überprüft und beantwortet werden. Bei den stadtbezirksweise auswertbaren Einzelbaumfällungen (d. h. ohne Bezug zu einem Baufall) ist eine Häufung weder bei den ungenehmigten Baumfällungen noch bei der Ahndung von ungenehmigten Fällungen feststellbar. Die Auswertung von Baumfällungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist wie eingangs erwähnt nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand zu leisten.
Hinweisen aus der Öffentlichkeit wird selbstverständlich nachgegangen. So wurden z. B. auf Anfrage eines Anwohners im April 2004 Baumfällungen auf den Grundstücken Nußhäherstraße, Grünspechtstraße, Lechelstraße und Waldhornstraße sowie Schlehbuschstraße überprüft. Hier handelte es sich um Baufälle, wobei allerdings keine Verstöße gegen die Baum- und Landschaftsschutzverordnung festgestellt bzw. nachgewiesen werden konnten. Der Anwohner wurde anschließend über das Ergebnis telefonisch informiert. Das Angebot, mit unserem Außendienstmitarbeiter die jeweiligen Grundstücke vor Ort zu besuchen, um ihm gerade das Problem der „Beweisführung” bei ungenehmigten Fällungen zu erläutern, lehnte er jedoch ab.
Die Frage, zu welchem Zeitpunkt Bäume gefällt oder verändert wurden, kann im Nachhinein häufig schwer beantwortet werden. Hier ist die Untere Naturschutzbehörde oft auf Angaben aus dem Umfeld z. B. den Betroffenen, Anzeigenden, Nachbarn, etc. angewiesen.
Frage 2:
Wie viele Baumfällungen wurden geahndet und mit Bußgeldern belegt?
Antwort:
Bezüglich der Auswertung der Ahndung von Einzelbaumfällungen ergab sich keine Besonderheit. Zahlen über die Ahndung von ungenehmigten Baumfällungen bei Baugenehmigungsverfahren liegen leider aus den eingangs erwähnten Gründen weder für die Gesamtstadt noch für Hartmannshofen vor.
Im Grundsatz genießt die Baumschutzverordnung in München aber große Bekanntheit. Auch wenn eine Dunkelziffer von ungenehmigten Baumfällungen, die unentdeckt bleiben und deshalb nicht geahndet werden, nicht ausgeschlossen werden kann, so gehen wir doch davon aus, dass die meisten der offensichtlichen, erheblichen und eindeutig nachweisbaren Verstöße gegen die Baumschutz- und Landschaftsschutzverordnung auf die eine oder andere Weise bekannt und aufgegriffen werden.
Frage 3:
Wie stark wird das Gebiet von der Unteren Naturschutzbehörde vor Ort kontrolliert? Welche Kontrollinstrumente werden dabei eingesetzt?
Antwort:
Im Rahmen der notwendigen Ortsbesichtigungen zu Fällungsanträgen (sogenannten Einzelfällungsanträgen und Fällungsanträgen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens) werden auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde Verstöße gegen die Baumschutzverordnung und Landschaftsschutzverordnung aufgegriffen. Systematische Kontrollen sind jedoch aus personellen Gründen nicht möglich.
In der Regel wird die Untere Naturschutzbehörde deshalb durch Hinweise von Nachbarn auf ungenehmigte Fällungen von geschützten Bäumen aufmerksam gemacht. Sie verständigt bei noch laufenden Maßnahmen die Polizei, verfügt nach einer Anhörung der Eigentümer ggf. Sanierungsmaßnahmen oder die Pflanzung von Ersatzbäumen und leitet den Vorgang zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle des Planungsreferats weiter.
Frage 4:
Wie wird die Untere Naturschutzbehörde in Zukunft nicht genehmigte Fällungen verhindern?
Antwort:
Präventivmaßnahmen sind der Unteren Naturschutzbehörde praktisch nur durch Aufklärung und in Zusammenarbeit mit der Polizei möglich, indem diese im Rahmen ihrer Streifenfahrten bei erkennbaren Baumfällarbeiten in Hartmannshofen verstärkt Kontrollen durchführt und sich vor Ort die notwendigen Genehmigungen vorlegen lässt. Wir haben hierzu die zuständige Polizeiinspektion 44 angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Den Bezirksausschüssen 10, 21 und 23 haben wir eine größere Anzahl
unseres Faltblattes „Baumschutz” (siehe Anlage) übersandt, mit der
Bitte, dieses an zentralen Orten (Stadtteilbücherei, Sparkassen, Apotheken
sofern Einverständnis besteht) auszulegen.
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