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Wirtschaftsreferent Dr. Wieczorek beantwortete die Anfrage am 20.4.06:
(...)
Frage 1:
Wie viele Arbeitsplätze und Selbstständige gibt es in München im Dienstleistungssektor Prostitution?
Antwort:
Dem Polizeipräsidium München sind derzeit 2118 Prostituierte und 369 Betreiber bekannt. Schätzungen wie viele nicht gemeldete Arbeitsplätze und Selbständige darüber hinaus bestehen sind nicht möglich. Für die Bundesrepublik gibt es Schätzungen, die von etwa 400.000 Prostituierten ausgehen.
Frage 2:
Wie verteilt sich die Nachfrage nach den Dienstleistungen innerhalb eines Jahres, sind Spitzenzeiten zu Messen, Kongressen bzw. zur Wies`n erkennbar und wenn ja, in welchem Ausmaß?
Antwort:
Erhebungen und Zahlen liegen hierzu nicht vor. Die Beratungseinrichtung mimikry führt hierzu aus: „Die Nachfrage nach Prostitutionsdienstleistungen ist aufs Jahr gesehen nicht gleichmäßig hoch, sondern es sind sehr wohl Spitzenzeiten erkennbar, wie z.B. bei Messen, Kongressen, dem Oktoberfest und in einem besonderen Maße sicherlich zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006.“
Auch nach Einschätzung des Polizeipräsidiums München wird sich die Prostitutionsnachfrage während der WM 2006 in München analog der sich jährlich wiederholenden Situation während des Oktoberfestes deutlich erhöhen.
Frage 3:
Wie hoch schätzt das Referat den Steueranteil, den das Prostitutionsgewerbe in München durch seinen Umsatz abführt?
Antwort:
Das Kassen- und Steueramt kann zum Steueraufkommen des Prostitutionsgewerbes keine Angaben machen. Die Prostitution in der Form der Ausübung von Geschlechtsverkehr gegen Entgelt ist nach ständiger, wenn auch strittiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) kein gewerbesteuerpflichtiger Gewerbebetrieb. Prostituierte sind zwar selbständig und nachhaltig sowie mit Gewinnerzielungsabsicht tätig und deshalb Unternehmer i.S. des Umsatzsteuerrechts (BFH v. 4.6.1987 - V R 9/79, BStBI. 111987, 653), nehmen jedoch angeblich trotzdem nicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil und sind deshalb nicht gewerblich tätig (BFH v. 23.6.1964 - GrS 1/64 S, BStBI. 1111964, 500).
Diese mehr als 40 Jahre alte höchstrichterliche Finanzrechtsprechung, die die Prostitution als Unternehmen i.S. des Umsatzsteuerrechts, nicht dagegen als gewerbliches Unternehmen i.S. des Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrechts ansieht, ist steuerrechtlich unsystematisch, widersprüchlich und wird vom BFH selbst in einer neueren Entscheidung i.S. „Telefonsex“ (Urt. v. 23.2.2000 - X R 142/95, BStBI. 112000, 610) als „möglicherweise überholt“ eingestuft, ohne dass es bisher zu einer anderen höchstrichterlichen Beurteilung gekommen wäre.
Die Zimmervermietung an Prostituierte, also das Bordell, beurteilt der BFH dagegen (zuletzt im Urt. v. 12.4.1988, VIII R 256/81, BFH/NV 1989, 44) als Gewerbebetrieb, weil sie eine besondere Art der Raumgewährung darstelle, die von der kommerziellen Ausnutzung der Räume durch gewerbliche Unzucht gekennzeichnet sei. Auch die Ausübung von „Telefonsex“ hat der BFH in der o.g. Entscheidung als gewerbliche Tätigkeit eingestuft.
Das Kassen- und Steueramt verfügt jedoch nicht über Auswertungen des Steueraufkommens für jede einzelne gewerbliche Tätigkeit, sondern gruppiert die Sollauswertungen der Gewerbesteuer nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamtes.
So wäre ein Bordellbetrieb beispielsweise dem Wirtschaftszweig 93052 (Erbringung von sonstigen persönlichen Dienstleistungen) zuzuordnen, dem neben Bordellbetrieben aber auch folgende Tätigkeitsbereiche zuzuordnen sind:
· Tätigkeiten von Astrologinnen und Astrologen sowie Spiritistinnen und Spiritisten
· persönliche Dienstleistungen wie Begleitdienste
· Tätigkeiten von Ahnenforschungsinstituten
· Tätigkeiten von Schuhputzern, Trägern, Parkplatzzuweisern usw.
· Betrieb von Sofortbild-Münzautomaten, münzbetriebenen Waagen usw.
· Tierpensionen für Haustiere, Hundesalons
· Abrichten von Wach- und Schutzhunden, Haustieren
Angaben zum Steueraufkommen aller Münchner Bordellbetriebe sind somit nicht möglich.
Frage 4:
Wie hoch wäre der Steueranteil, wenn alle diejenigen Prostitutionsbetriebe abführen würden, die aus Angst vor hohen Rückforderungen bzw. fehlender Altfallregelungen oder aufgrund der starken Beschränkungen (Sperrbezirksverordnung) in der Illegalität arbeiten?
Antwort:
Die Stadtkämmerei führt hierzu aus, dass selbst bei Vorliegen von Zahlen über die tatsächlich gemeldeten Betriebe, was nicht der Fall ist eine Aussage über „mögliche Steueranteile“ der nicht gemeldeten Betriebe rein spekulativ wäre, da die Gewerbesteuer vom steuerpflichtigen Gewerbeertrag abhängt, der von Betrieb zu Betrieb individuell völlig unterschiedlich ist.
Nach Angaben des Finanzamtes München werden zur durchschnittlichen Einkommensberechnung von Prostituierten folgende Annahmen verwendet: 25 Arbeitstage mit drei Freiern täglich zu jeweils 100 Euro führen zu einem Bruttoeinkommen von 7.500 Euro monatlich. Allerdings fließen bisher nahezu keine Steuergelder in diesem Bereich, so dass in naher Zukunft eine Steuerschätzung beabsichtigt ist.
Frage 5:
Welche Wirtschaftskraft besitzt der Sektor Prostitution, wie hoch schätzt das Referat den Umsatz aus diesem Bereich in München?
Antwort:
Wie bereits aus den Antworten zu Frage 3 und 4 ersichtlich ist, kann das Kassen- und Steueramt hierzu keine Angaben machen.
Auch dem Referat für Arbeit und Wirtschaft liegen keine Informationen vor. Nach Angaben einer Studie, die sich mit der Prostitution als Wirtschaftssfaktor in Deutschland befasst, setzt sich der Umsatz wie folgt zusammen: „Umsatz = Zahl der Prostituierten x Zahl der Leistungen je Zeiteinheit x durchschnittlicher Lohnsatz“. Dabei ist aber allenfalls die Zahl der Prostituierten noch halbwegs zu schätzen, die Zahl der erbrachten Leistungen pro Zeiteinheit schwankt je nach Marktsegment (Vollzeit, Nebenerwerb). Ähnliches gilt für den Lohnsatz, so dass „sich die Fehler auch noch multiplizieren“ und „Fehlschätzungen in der Größenordnung von 100-200% durchaus möglich sind“. Als Alternative kommen daher nur konkrete Befragungen mit anschließender Schätzung in Betracht.
Frage 6:
Welchen Stellenwert hat der Bereich der Prostitution als weicher Wirtschaftsfaktor für den Wirtschaftsstandort München?
Antwort:
Die Prostitution ist fester Bestandteil jeder Großstadt. Ein besonderer Impuls als weicher Standortfaktor für die Ansiedlung anderer Branchen und als Tourismusindustrie im Wirtschaftsraum München, der von diesem Sektor ausgehen kann, wird nicht gesehen. Unbestritten ist natürlich, dass vom Prostitutionsgewerbe mit allen verbundenen Betrieben entsprechende Umsätze erwirtschaftet werden.
Frage 7:
Wie wird seitens der Bundesagentur für Arbeit mit dem Berufsfeld Prostitution umgegangen, was bspw. Informationen für Prostituierte nach sowohl Arbeitsmöglichkeiten als auch Umschulungsmöglichkeiten für Ausstiegswillige in München betrifft?
Antwort:
Nach Angaben der Agentur für Arbeit in München ist mit dem Prostitutionsgesetz 2002 die Rechtsstellung von Prostituierten deutlich verbessert worden. Prostituierte können nicht nur ihren Lohn einklagen, sondern sich auch bei Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung anmelden. Arbeitslose Prostituierte erhalten Arbeitslosengeld, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und haben auch einen Anspruch auf Umschulung. Daher gibt es auch keine speziellen Programme und Angebote.
Frage 8:
Welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten sieht das Referat, Prostitutionsbetriebe entsprechend der hohen Nachfrage bspw. im Rahmen von Messen und Kongressen ortsnah anzusiedeln und insofern positiv zu steuern?
Antwort:
Die Häufung von Prostitutionsbetrieben im messenahen Moosfeld (Stahlgruberring) zeigt, dass entsprechende Voraussetzungen gegeben sind und auch genutzt werden. Die ortsnahe Ansiedlung von Prostitutionsbetrieben bei Messen wäre grundsätzlich aus Sicht der Beratungsstelle mimikry wünschenswert.
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