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Sozialreferent Graffe beantwortete die Anfrage am 11.04.06:
"... in Ihrer oben genannten Anfrage stellen Sie fest, dass die bereits in den letzten Jahren stark gestiegenen und weiterhin noch ansteigenden Energiepreise zu einer erheblichen Erhöhung des Heizkostenanteils in den Mieten führten. Dies habe Auswirkungen nicht nur für private Mieter, sondern auch für die Stadt München als Kostenträger der Leistungen für die Unterkunft nach SGB II und SGB XII.
Zu Ihrer Anfrage vom 01.03.2006 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeister wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie hoch war der Anteil der Transferleistungen für SGB II/SGB XII Empfänger für Heizkosten Anfang 2003?
Antwort:
Im Jahr 2003 gab es Arbeitslosengeld II nach dem SGB II sowie Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII noch nicht. Diese Leistungen wurden erst am 01.01.2005 eingeführt. Im Jahr 2003 wurden Sozialhilfe für erwerbsfähige und nicht dauerhaft erwerbsgeminderte Personen nach dem Bundessozialhilfegesetz sowie gesondert Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen gewährt.
Der Anteil der Heizkosten am Gesamtaufwand für die Unterkunft, der im Januar 2003 im Rahmen der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter gezahlt wurde, betrug 8,78 %.
Frage 2:
Wie hoch ist der Anteil der Transferleistungen für SGB II/SGB XII Empfänger für Heizkosten Anfang 2006?
Antwort:
Der prozentuale Anteil der Heizkosten kann hier nur für den Leistungsbereich des SGB XII mitgeteilt werden. Das IT-System A2LL, über das die SGB II-Leistungen ausgezahlt werden, lässt eine alleinige Abbildung der Heizkosten nicht zu.
Der Anteil der Heizkosten am Gesamtaufwand für die Unterkunft, der im Januar 2006 im Rahmen der SGB XII-Leistungen gewährt wurde, betrug 8,65 %.
Dieser niedrigere Wert, der eine Minderung der Heizkosten bedeuten würde, kann nicht mit dem Prozentsatz aus dem Jahr 2003 verglichen werden, da er nur mehr Leistungen für den Personenkreis des SGB XII, also für in der Mehrzahl alleinstehende Personen mit kleineren Wohnungen und dementsprechend geringeren Wohnungskosten, umfasst. Bedarfsgemeinschaften, die aus mehreren Personen bestehen, deren Aufwand für die Kosten der Unterkunft naturgemäß wesentlich höher ist, befinden sich nunmehr im Wesentlichen im Leistungsbereich des SGB II, für den, wie oben erwähnt, die Heizkosten nicht dargestellt werden können.
Eine Unschärfe ergibt sich auch stets aus der Gewährung der Heizkostennachzahlungen, die DV-technisch auch im SGB XII nicht gesondert als „Heizkosten“ erfasst und deshalb statistisch nicht als Heizkosten ausgewertet werden können.
Frage 3:
Welche Kostensteigerungen sind für die nächsten 5 bis 10 Jahre zu erwarten, wenn die Energiepreise um ein Drittel steigen?
Antwort:
Eine Trendberechnung des Amtes für Soziale Sicherung prognostiziert eine Fallzahlsteigerung von 45 % vom Januar 2006 bis zum Dezember 2010. Ausgehend von Heizkosten in Höhe von 602.780,-- € im Januar 2006 betragen die Kosten, die nach einer Energiekostensteigerung um 33,3 % im Dezember 2010 für Heizkosten im Leistungsbereich des SGB XII aufgewendet werden müssen, 803.506,-- €. Für den Bereich des SGB II kann mangels Basiszahlen keine Hochrechnung erstellt werden. Über das Jahr 2010 hinaus können noch keine seriösen Angaben über die Fallzahlentwicklung gemacht werden.
Frage 4:
Welche Kostensteigerungen sind für die nächsten 5 bis 10 Jahre zu erwarten, wenn die Energiepreise um das Doppelte steigen?
Antwort:
Ausgehend wiederum von einer prognostizierten Fallzahlsteigerung von 45 % bis zum Dezember 2010, Heizkosten in Höhe von 602.780,-- € im Januar 2006 und einer Energiekostensteigerung um 100 % betragen die Kosten, die im Dezember 2010 für Heizkosten aufgewendet werden müssen, 1.205.560,-- €. Eine Hochrechnung für den Bereich des SGB II ist unverändert nicht möglich."
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