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Frage 1:
"Gibt es Informationen über Art und Umfang des geplanten Flugverkehrs? Gibt es zahlenmäßige und/oder zeitliche Beschränkungen (z.B. nachts)?"
Antwort:
Über Art und Umfang des geplanten Flugverkehrs liegen dem Planungsreferat keine Informationen vor.
Frage 2:
"Wer ist möglicher Vorhabensträger und aus welchen Mitteln würde der Flughafen finanziert?"
Antwort:
Dem Planungsreferat liegen keine Informationen vor.
Frage 3:
"Welche Genehmigungsverfahren sind nötig, wenn der Flughafen zu einem Verkehrsflughafen ausgebaut wird - und zwar wenn das Ziel im LEP bestehen bleibt bzw. wenn der Ausbau als Ziel im LEP herausfallen würde?"
Antwort:
Zuständig für die luftrechtlichen Genehmigungsverfahren sind staatliche Stellen (Luftamt Südbayern bei der Regierung von Oberbayern sowie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz).
Nach Aussagen der Regierung von Oberbayern liegen derzeit keine Anträge für eine Ausweitung des Flugbetriebes für den Flughafen Oberpfaffenhofen vor.
Wir gehen davon aus, dass die Landeshauptstadt München als Verfahrensbeteiligte gegebenenfalls die entsprechenden Unterlagen erhält.
Über die Haltung, die die Landeshauptstadt München in diesen Genehmigungsverfahren vertritt, wird dann der Stadtrat der Landeshauptstadt München zu entscheiden haben.
Frage 4:
"Wie verläuft die Ein- und Ausflugschneise? Welche Stadtteile von München werden dabei mit welcher Flughöhe überflogen? Welche Lärmbelastung ergibt sich daraus bei Ausbau zu einem Verkehrsflughafen? Wie viele Münchner Bürger/-innen wären davon betroffen?"
Antwort:
Über Art und Umfang des geplanten Flugverkehrs liegen dem Planungsreferat keine Informationen vor.
Frage 5:
"Ist aus der möglichen Lärmbelastung eine Minderung der Wohnqualität und eine damit einhergehende Wertminderung für das geplante Wohn- und Gewerbegebiet in Freiham zu erwarten?"
Antwort:
Über Art und Umfang des geplanten Flugverkehrs liegen dem Planungsreferat keine Informationen vor; deshalb sind auch keine Aussagen zu Lärmbelastungen oder Wertminderungen möglich.
Frage 6:
"Wie wirkt sich die Ausweitung des Flugverkehrs auf die Naherholungsgebiete im Münchner Westen und Südwesten ("Fünfseenland") aus? Inwiefern werden regionale Grünzüge, insbesondere der Grünzug "Herrschinger Moos/ Weßlinger See/ Grüngürtel München West: Aubinger Lohe", beeinträchtigt?"
Antwort:
Da dem Planungsreferat über Art und Umfang des geplanten Flugverkehrs keine Informationen vorliegen, sind auch zu diesen Fragen keine Aussagen möglich.
Frage 7:
"Plant der Oberbürgermeister bezüglich dieser Frage gegenüber dem bayerischen Landtag, den Münchner Landtagsabgeordneten und der Staatsregierung aktiv zu werden?"
Antwort:
Im Entwurf des LEP 2005 ist das Ziel B V 1.6.5
"der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand gesichert werden. Die Mög-ichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseverkehr sollen offen gehalten werden ..."
enthalten.
Der in der Stadtratsbefassung zum Entwurf des LEP am 26.10.2005 zu diesem Ziel gestellte Ergänzungsantrag (zum Antragspunkt 2) der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN/ Rosa Liste Nr. 2.15 (auf Nichtoffenhaltung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für den Geschäftsreiseverkehr) wurde mehrheitlich abgelehnt.
Das Ziel B V 1.6.5 ist unverändert auch im LEP-Entwurf 2006 (Stand 14.02.2006, überarbeitet nach den im Anhörverfahren eingegangenen Stellungnahmen) enthalten.
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