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Frage 1
An welche Schulen ging dieses Schreiben?
Antwort
Das Schreiben ging an Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien.
Frage 2
Welches Begleitschreiben wurde von Seiten des Schulreferats beigefügt ?
Antwort
Es wurde kein Begleitschreiben beigefügt.
Frage 3
Ist bekannt, ob das staatliche Schulamt das Schreiben kommentiert weitergeleitet hat ?
Antwort
Dem Schulreferat ist diesbezüglich nichts bekannt.
Frage 4
Wie wurde dieses Schreiben von Seiten der Schulen aufgegriffen ?
Antwort
Dem Schulreferat liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung und Entscheidungskompetenz der Schulleitungen, ob und in welcher Weise mit externen Schreiben zu verfahren ist.
Frage 5
Wie stellte sich die gewünschte „Sensibilisierung“ dar ?
Antwort
s. Frage 4
Frage 6
Wie oft kommt es zu Interventionen der Münchner Polizei bzw. des Innenministeriums bezüglich politischer Versammlungen ?
Antwort
Hierzu liegen dem Schul- und Kultusreferat keine Erkenntnisse vor.
Frage 7
In welchen Fällen hat die Polizei in den letzten Jahren konkret die Schulen aufgefordert, ihre Schüler auf die Gefahrenpotentiale bestimmter politischer Versammlungen hinzuweisen ? In welchen Fällen erfolgte dies ?
Antwort
Da es jeder staatlichen und städtischen Behörde und Dienststelle ebenso wie jedem Bürger, jeder Bürgerin, jedem Verein etc. unbenommen ist, an die Schulen direkt heranzutreten, auch ohne das Schulreferat zu kontaktieren, liegen hierzu im Schul- und Kultusreferat keine Erkenntnisse bezüglich Versammlungen vor. Allerdings geht das Schul- und Kultusreferat davon aus, dass eine In-Kenntnis-Setzung von Seiten anderer Behörden erfolgt. So wurde z.B. der Warnhinweis des Polizeipräsidiums München auf mögliche Verteilaktionen von CDs mit rechtsextremistischen Musiktiteln im April 2004, der an die regionalen Polizeidirektionen erging, dem Schul- und Kultusreferat ebenfalls zugeleitet.
Frage 8
Sieht das Schulreferat nicht die Gefahr, dass die Polizei versucht, die Schulen zu instrumentalisieren, um SchülerInnen dazu zu bewegen, an unliebsamen Demonstrationen nicht teilzunehmen ? Dies insbesondere vor der Tatsache, dass sehr viele junge Menschen bei den Demonstrationen gegen die Sicherheitskonferenz ihren Protest zeigen wollen ?
Antwort
Nein. Das Schul- und Kultusreferat geht davon aus, dass Schulleitungen verantwortungsvoll handeln und sich nicht instrumentalisieren lassen (s.a. Antwort zu Frage 4).
Frage 9
Wie sieht die Verwaltung die Tatsache, dass die Polizei in diesem Brief ein Gewaltszenario für diese Demonstration an die Wand malt, das von der Polizei im Vorfeld der Sicherheitskonferenz keineswegs gesehen wurde ? Auch im Vorfeld der Sicherheitskonferenz wurde von Seiten der Polizei deutlich gemacht, dass man dieses Jahr keine Probleme erwartet. Dass die Münchner Polizei über die Schulen eine Gefahrenprognose weitergibt, die sie offiziell nicht erwartet, lässt den Verdacht aufkommen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit beschnitten werden soll. Teilt die Verwaltung diese Ansicht ?
Antwort
Dem Schul- und Kultusreferat obliegt es nicht, Einfluss auf die inneren Angelegenheiten anderer Behörden zu nehmen. Dem Schreiben ist nicht zu entnehmen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit beschnitten werden soll.
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