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Das Planungsreferat nahm am 29.05.2006 Stelung zu dem aNRAG.

nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadträte nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt.

Zu Ihrem Antrag vom 15.02.2006 teilt Ihnen das Planungsreferat Folgendes mit:

Auch der 4. Bauabschnitt am Ackermannbogen ist, wie die beiden bisherigen städtischen Quartiere im Nordosten („Siedlungsmodell“) und im Nordwesten („Solare Nahwärme“ und Baugruppen), Teil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ackermannbogen. Die besonderen gesetzlichen Bestimmungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, die eine Berücksichtigung „weiter Kreise der Bevölkerung“ beim Verkauf der Grundstücke und Wohnungen nach der Neuordnung des Gebietes vorsehen und die Festlegungen des Stadtrates zugunsten der Förderung privater Bauherrengemeinschaften und Baugruppen (Beschluss des Kommunalausschusses vom 05.04.2001 „Bessere Chancen privater Bauherrengemeinschaften und Baugenossenschaften bei Grundstücksvergaben“ und der Erfahrungsbericht hierzu im Kommunalsausschuss am 20.01.2005) sind bereits Vorgaben, die in der Planung und im weiteren Verfahren ihren Niederschlag finden werden.

In den bereits rechtskräftigen Bebauungsplänen im Siedlungsgebiet Ackermannbogen wurde versucht, die Inhalte des städtebaulichen Ideenwettbewerbs bzw. dessen Fortschreibung unter Berücksichtigung auch dieser Vorgaben umzusetzen. Das Preisgericht lobte ausdrücklich die zentrale Entwurfsidee des Wettbewerbsbeitrags zur Schaffung eines breiten Angebots unterschiedlicher Wohnformen dieser Wettbewerbsarbeit.

Die oben bereits erwähnte und nach den gesetzlichen Bestimmungen geforderte Berücksichtigung „weiter Kreise der Bevölkerung“erfordert jedoch auch, dass im 4. Bauabschnitt nicht nur Baugruppen, sondern auch normale Bauträger Berücksichtigung finden.
In diesem Bauabschnitt sind neben Einrichtungen für ältere Menschen, Betreutem Wohnen, einer Privatschule, den entsprechenden sozialen Einrichtungen (KiTa, Jugendfreizeit) sowie Einrichtungen zur Nahversorgung der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner der ca. 550 Wohneinheiten geplant. Die vorgesehenen Baustrukturen ermöglichen sowohl kleinere Gebäudeeinheiten als auch Geschosswohnungsbau.

Es wurden also auch in diesem Bauabschnitt die planerischen Voraussetzungen geschaffen, die grundsätzlich eine Vergabe von Baufeldern an Baugruppen oder Wohnprojekte ermöglichen.

Grundsätzlich ist es aus Sicht der Stadt wünschenswert, solche Projekte zu unterstützen, da hierbei innovative Ideen, sei es im Bereich einer zukunftsweisenden und ökologisch orientierten Bauweise oder neuer, gesellschaftlich wünschenswerter Formen des gemeinschaftlichen Wohnens erprobt werden.

Im Unterschied zum 3. Bauabschnitt ist allerdings nicht daran gedacht, bestimmte Baufelder ausschließlich für Baugruppen/Wohnprojekte zu reservieren. Wie die Erfahrungen aus inzwischen 18 Projekten mit insgesamt mehr als 400 Wohneinheiten zeigen, sind diese Gruppen mittlerweile durchaus in der Lage, sich im Wettbewerb um städtische Grundstücke, die zu den Preisen für den geförderten Wohnungsbau oder aber auch zum Verkehrswert angeboten werden, gegenüber den Bauträgern zu behaupten. Hier spielt es auch eine Rolle, dass die Stadt bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und den großen Siedlungsgebieten nicht das Höchstgebot beim Grundstückskaufpreis als Auswahlkriterium berücksichtigen muss, sondern - wie im vorliegenden Antrag nochmals angeregt – auch ressourcenschonende Bauweisen, besondere Bewohnerbeteiligungsformen, besondere Wohnformen (z.B. Generationenwohnen) oder aber auch Gruppen von Haushalten mit Kindern beim Auswahlvorschlag für die Grundstücksvergabe als Auswahlkriterium berücksichtigen kann und dies auch tut. Gerade hier liegen aber die Stärken von Baugruppen/Wohnprojekten.
Bereits jetzt zeichnet sich ein großes Interesse verschiedener Baugruppen an einer Beteiligung an der Ausschreibung der Bauflächen ab. Das Ausschreibungsverfahren für die Wohnbauflächen ist im Anschluss an die Billigung des Bebauungsplanes, also voraussichtlich Ende diesen Jahres/Anfang nächsten Jahres beabsichtigt.
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens wird – wie bereits bei der Ausschreibung zum 3. Bauabschnitt – ausdrücklich auf die erwünschte Beteiligung von Baugruppen und Wohnprojekten hingewiesen werden.

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