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Wirtschaftsreferent Dr. Reinhard Wieczorek beantwortete die Fragen am 24.2.06:
Zur Diskussion um die Kennzeichnungspflicht im Energiewirtschaftsgesetz haben die Stadtwerke München am 23.12.2005 eine Presseerklärung veröffentlicht, in der sie auf die Unterschiede zwischen der Stromerzeugungsstruktur und der Stromkennzeichnung hinweisen (s. Anlage). Demzufolge ist die SWM Versorgungs GmbH der Vertragspartner und Lieferant der Stromkunden im Münchner Netzgebiet. Sie erzeugt die benötigte Elektrizität jedoch nicht selbst, sondern bezieht sie entsprechend den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen von der SWM Services GmbH. Die SWM Services GmbH wiederum betreibt innerhalb des Münchner Netzgebietes u. a. drei Heizkraftwerke im Kraft-Wärme-Kopplungsprozess (HKW Nord, Süd, Freimann), neun Wasserkraftwerke (z. B. Isarwerke und Maxwerk) sowie mehrere kleinere Anlagen mit regenerativer Energieerzeugung, nicht aber das KKI2. Die Menge der von diesen Kraftwerken erzeugten Elektrizität entspricht dem Stromabsatz der SWM Versorgungs GmbH bzw. übertrifft den Strombedarf, den die SWM Versorgungs GmbH für die Belieferung ihrer Münchner Kunden benötigt. Die Beteiligung der Stadtwerke München GmbH an einem anderen großen Grundlastkraftwerk (KKI2) außerhalb des Stadtgebietes spielt in diesem Zusammenhang keinerlei Rolle, weil der daraus erzeugte Strom keinen Anteil an der Strommenge bildet, den die SWM Versorgungs GmbH zur Belieferung ihrer Stromkunden im Münchner Netzgebiet benötigt. Die Angabe eines Kernenergieanteils wäre insofern sogar fehlerhaft und würde dem Energiewirtschaftsgesetz widersprechen.
Frage 1:
Was machen die SWM mit dem Strom aus ihrer 25 %igen Beteiligung am AKW Isar II?
Antwort:
Dieser Strom wird überregional auf dem Großhandelsmarkt für Elektrizität an Industrie- und Großkunden verkauft. Gleiches gilt für solche Strommengen, die zwar von eigenen Kraftwerken erzeugt, aber nicht von der SWM Versorgungs GmbH abgenommen werden.
Frage 2:
Wird er auf dem freien Markt verkauft?
Antwort:
Ja, siehe auch Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wenn ja an wen?
Antwort:
Auf dem Großhandelsmarkt für Elektrizität wird mit einer Vielzahl von Partnern gehandelt. Es wird um Verständnis gebeten, dass dies - wie in Wettbewerbsmärkten üblich - dem Vertraulichkeitsgebot unterliegt.
Frage 4:
Der Anteil der Stromeigenerzeugung am Stromabsatz der SWM beträgt 84%. Mit welchem Strommix werden die fehlenden 16% gedeckt? Wo wird dieser Strom zugekauft?
Antwort:
Der offensichtlich aus einer Stadtratsvorlage entnommene und als „Stromabsatz“ genannte Wert beziffert nicht den Stromabsatz der SWM Versorgungs GmbH in München, sondern ist aus ganzheitlicher Sicht die Summe der Eigenerzeugung der SWM (Stadtwerke München GmbH und SWM Services GmbH) zuzüglich des Fremdbezugs und einschließlich der in der Antwort zu Frage 1 genannten Strommengen, aber ohne Lieferungen im Innenverhältnis. Die genannten Zahlen beziehen sich auf die SWM insgesamt, wogegen für die Stromkennzeichnungspflicht gegenüber den Letztverbrauchern gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz nur die Zahlen der SWM Versorgungs GmbH maßgeblich sein dürfen.
Frage 5:
Gilt für den zugekauften Strom nicht ebenfalls Kennzeichnungspflicht?
Antwort:
Siehe Vorbemerkung.
Frage 6:
Wenn nur 84 % des Stromes, den die Stadtwerke absetzen, eigen erzeugt ist (einschließlich Atomstrom aus AKW Isar II), wie kann dann ein Strommix ohne Kernenergie zustande kommen?
Antwort:
Die SWM nehmen eine Produktdifferenzierung mit unterschiedlichem Energieträgermix vor, ein Verfahren, das nach § 42 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes vorgesehen ist. Die SWM haben sich dafür entschieden, über den eigenen Stromvertrieb nur solche Elektrizität zu vermarkten, die aus umweltfreundlichen Anlagen erzeugt wird. Die SWM Versorgungs GmbH bietet daher die Produkte M-Strom (84 % KWK-Strom aus fossilen Energien und 16 % Strom aus Erneuerbaren Energien) sowie M-Natur (100 % Strom aus Erneuerbaren Energien) an. Sie bezieht zusätzlich zur Pflichtquote nach EEG, wie oben schon ausgeführt, diese Elektrizität ausschließlich von der SWM Services GmbH. Siehe auch Vorbemerkung.
Frage 7:
Die CO2-Bilanz der SWM fällt gerade dank der Kernenergie sehr günstig aus, da der größte Anteil der CO2-Einsparungen aufgrund des aus Kernenergie stammenden Stromes zustande kommt. Weshalb bilanzieren die SWM die CO2-Einsparungen des aus Kernenergie gewonnen Stroms, wogegen sie bei der Erzeugung die Kernenergie ignorieren?
Antwort:
Bei der Stromkennzeichnung für M-Strom sind nur die Emissionen der KWK-Anlagen berücksichtigt, nicht jedoch die des KKI2. Dadurch erhöhen sich die spezifischen CO2-Emissionen für M-Strom auf die gemäß der Stromkennzeichnungspflicht genannten 561,4 g/kWh. Dank der Kraft-Wärme-Kopplung ist dieser Wert deutlich niedriger als bei Erzeugung in fossil befeuerten Kondensationskraftwerken. Kunden, die Strom gänzlich ohne CO2-Emissionen wünschen, können von der SWM Versorgungs GmbH ihren M-Natur-Strom beziehen.
Frage 8:
Wenn Kernenergie 42,2 % der gesamten Stromerzeugungsstruktur ausmacht, können dann die restlichen 57,8 % den gesamten Strombedarf der SWM-Kunden über das ganze Jahr decken?
Antwort:
Siehe Vorbemerkung.
Frage 9:
Wenn nein, wann wird Atomstrom gebraucht?
Antwort:
Siehe Vorbemerkung.
Frage 10:
Wenn ja, weshalb verzichten die Stadtwerke dann nicht auf den aus Kernenergie stammenden Strom und geben ihren Anteil am AKW IsarII auf?
Antwort:
Die SWM haben bereits versucht, den Kraftwerksanteil zu veräußern. Dies ist zu wirtschaftlichen Bedingungen nicht möglich.
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