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Kreisverwaltungsreferent Dr. Blume-Beyerle beantwortete die Anfrage am 6.12.05.

Da die Fragesteller Lydia Dietrich und Thomas Niederbühl ihr Anliegen durch die Antwort nicht berücksichtigt sahen, reagierten sie mit einer Pressemitteilung (<<<hier).


Frage 1:
Sind weitere Vorfälle von Übergriffen auf Besucherinnen und Besucher der Wiesn durch Security-Personal bekannt ?

Antwort:
Das Oktoberfest 2005 verlief erfreulich ruhig; es sind keine Übergriffe auf Besucherinnen und Besucher der Wiesn durch Security-Personal bekannt.


Frage 2 :
Wird das Security-Personal vor den Zelten zentral für alle Bereiche oder von jedem Wirt angestellt?

Antwort:
Jeder Festwirtin, jedem Festwirt obliegt es, für den Bereich des Festzeltes und des dazugehörigen Gartens Security-Personal anzustellen.


Frage 3:
Gibt es Kriterien für die Auswahl des Security-Personals und wenn ja, welche?

Antwort:
Von Seiten des Kreisverwaltungsreferates werden alle auf dem Oktoberfest eingesetzten Ordnungskräfte vor ihrem Einsatz auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft. Darüber hinaus nimmt das Kreisverwaltungsreferat alljährlich in Zusammenarbeit mit der Polizei wiesnspezifische Ordnerschulungen vor.


Frage 4:
Besteht ein städtisches Leitbild für das Oktoberfest, welches für alle Betreiber und das Personal verbindlich ist?

Antwort:
Auf Nachfrage beim Referat für Arbeit und Wirtschaft, Tourismusamt, Festleitung wurde von dort mitgeteilt, dass es kein städtisches Leitbild für das Oktoberfest gibt.


Frage 5:
Wird das Personal für seine Tätigkeit auf der Wiesn entsprechend geschult und insbesondere auf Situationen hingewiesen, die ein Konfliktpotential beinhalten, wie bspw. vor überfüllten Zelten ?

Antwort:
Wie zu Frage 3 dargelegt, nimmt das Kreisverwaltungsreferat alljährlich vor Wiesnbeginn zusammen mit der Polizei wiesnspezifische und auf das jeweilige Festzelt abgestimmte Ordnerschulungen vor, an denen alle Ordner teilzunehmen haben.


Frage 6:
Wird das Security-Personal darauf hingewiesen, dass beim Oktoberfest Lesben und Schwule ein selbstverständlicher Teil der Besucherinnen und Besucher sind und sie sich traditionell an manchen Tagen auf der Wiesn schwerpunktmäßig in einzelnen Zelten treffen?

Antwort:
Gerade in den beiden Festzelten „Bräurosl“ und „Fischer Vroni“ ist sowohl den Festwirtinnen und Festwirten, als auch dem dort angestellten Personal der Ordnungsdienste bewusst, dass traditionell am ersten Wiesn-Sonntag bzw. am zweiten Wiesn-Montag jeweils große schwule bzw. schwullesbische Veranstaltungen stattfinden. Die beiden angesprochenen Ordnungsdienstfirmen teilten dazu mit, dass gerade der Umgang mit lesbisch-schwulem Publikum sehr friedlich verläuft und dass dieses Publikum, was die Aggressivität anbelangt sich sehr zurückhaltend und bei der Schlichtung von Problemsituationen sehr kooperativ verhält.


Frage 7:
Wird in den Schulungen die gegenüber Lesben und Schwulen in München bestehende liberale und offene politische und gesellschaftliche Haltung thematisiert und dies auch zum Leitfaden für das Verhalten gegenüber Besucherinnen und Besucher formuliert?

Antwort:
In den Schulungen wird der freundliche und höfliche Umgang mit allen Wiesnbesucherinnen und Wiesnbesuchern, unabhängig von deren Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sexueller Orientierung gelehrt.


Frage 8:
Sind der Verwaltung Äußerungen von Betreibern bekannt, dass schwule Besucher in ihren Geschäften nicht erwünscht sind?


Antwort:
Derartige Äußerungen sind nicht bekannt.


Frage 9:
Bestehen seitens der Stadt klare Regeln für Betreiber der Wiesngeschäfte (Schausteller, Wirte) dass Diskriminierungen gegenüber gesellschaftlichen Gruppen seitens der Stadt nicht geduldet werden?

Antwort:
Solche Regelungen bestehen seitens der Stadt nicht.


Frage 10:
Welche Konsequenz wird die Verwaltung aus den Berichten über das feindselige und aggressive Verhalten insbesondere gegenüber schwulen Besuchern seitens des Security-Personals ziehen?

Antwort:
Das Security-Personal handelte gemäß dem ausgearbeiteten Sicherheitskonzept, das mit dem Kreisverwaltungsreferat abgestimmt war. Dabei wurde Personen, egal welch sexueller Neigung der Zutritt zum Festzelt ohne Einlasskarte (Reservierung) ab dem Zeitpunkt verwehrt, ab dem das Zelt wegen Überfüllung geschlossen war. Dies betraf auch Personen, die versuchten, mit Presseausweisen und offensichtlich gefälschten Eintrittskarten in das Festzelt zu gelangen.
Beide Festzelte mußten wegen Überfüllung ab einem bestimmten Zeitpunkt schließen.


Zur Anfrage Informieren Sie sich hier über die Antragsbehandlung und Entscheidungsprozesse im Stadtrat


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