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Sozialreferent Graffe teilte am 30.12.05 Folgendes mit:

"...nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Ge-genstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt dieses Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Ange-legenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.

Zu Ihrem Antrag vom 13.07.2005 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:

Das Bündnis gegen Männergewalt ist ein informelles Gremium, das finanziell nicht gefördert wird und freiwillig von Vertreterinnen und Vertretern aus Münchner Einrichtungen aus Interesse am Thema besucht wird. Die Landeshauptstadt München hat formal keine Möglichkeiten, auf das Münchner Bündnis gegen Männergewalt einzuwirken.

Die Stelle für interkulturelle Arbeit, Sozialreferat, hält die Intention Ihres Antrages, in Kooperation mit muttersprachlichen Zeitungen in Bezug auf das Thema „Gegen häusliche Gewalt“
Zugang zur Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten zu finden, für sehr sinnvoll. Deshalb werden wir in Absprache mit der Gleichstellungsstelle für Frauen, der Fachstelle Frau und Gesundheit des Referates für Gesundheit und Umwelt und dem Ausländerbeirat auf das Münchner Bündnis gegen Männergewalt zugehen. Ziel ist, in Zusammenarbeit mit dem Münchner Bündnis gegen Männergewalt muttersprachliche Zeitungen insbesondere über Schutz- und Unterstützungmaßnahmen für von Gewalt bedrohte Migrantinnen und Migranten zu informieren.
Dabei halten wir es für sinnvoll, nicht nur auf Hürriyet, sondern auch auf andere muttersprachliche Zeitungen und Zeitschriften mit einem Münchner bzw. südbayerischen Regionalteil zuzugehen. Der Kontakt zur Hürriyet ist bereits hergestellt. Die Hürriyet plant derzeit keine Veranstaltung in München. Deshalb denken wir, dass diese Vorgehensweise am besten dem Anliegen Ihres Antrages entgegenkommt.


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