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Sozialreferent Graffe beantwortete die Anfrage am 7.12.05:


Frage 1:
Wie stellen sich die oben dargestellten Zahlen für Kinder und Jugendliche dar?

Antwort:
Seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist der Anteil der Menschen, die Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) oder Sozialhilfe bzw. Grundsicherung zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten, um gut ein Drittel angestiegen, nämlich von Ende 2004 bis Oktober 2005 von rund 52.500 auf rund 73.000 Personen.
Davon waren Ende 2004 rund 13.300 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, im Oktober 2005 waren es rund 16.100 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren.
Allerdings lässt sich daraus nicht der Schluss ziehen, dass sich seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren, die weniger Geld zur Verfügung haben, um ca. 20% erhöht hat. Denn die Steigerung ist auch ein Effekt der Zusammenlegung von zwei bisher getrennt voneinander erfassten Statistiken des sozialen Sicherungssystems. So wurden beispielsweise in der Arbeitslosenhilfe die Kinder statistisch nicht mitgezählt. Es ist zu vermuten, dass ein Großteil der Menschen, die heute auf SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen angewiesen sind, bereits zuvor knapp über dem Sozialhilfeniveau lagen bzw. sozialhilfeberechtigt waren, aber keinen Antrag gestellt hatten. Insofern handelt es sich jetzt um exaktere Angaben über die Einkommensverhältnisse von gering ver-dienenden Personen bzw. Transfereinkommens-BezieherInnen.
Zudem sind die vorliegenden Statistiken zum SGB II noch vorläufige Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die im Laufe des Jahres noch revidiert werden.
Mit dem Münchner Armutsbericht, der im Herbst 2006 vorliegen wird, werden die Entwicklungen dargestellt.


Frage 2:
In welchem Maße ist die Armut bei Kindern und Jugendlichen im Laufe des letzten Jahres gestiegen?

Antwort:
Am 31.12.2003 erhielten 13.814 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (HLU). Zum 31.12.2004 stieg diese Zahl auf 15.158 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dies ist eine Steigerung von 9,7 % im Jahre 2004. Insgesamt stieg in diesem Zeitraum die Zahl der SozialhilfeempfängerInnen in München um 7,5 %.


Frage 3:
Gibt es Belege dafür, dass die Einführung von Hartz IV die Armut bei Kindern und Ju-gendlichen negativ beeinflusst hat?

Antwort:
Ob die Einführung von Hartz IV die Armut bei Kindern und Jugendlichen negativ beeinflusst hat, kann derzeit anhand der Sozialhilfestatistik aus oben genannten Gründen noch nicht überprüft werden.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass diejenigen Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren, die Sozialgeld im Rahmen des SGB II erhalten, einkommensarm sind.
Eine Veröffentlichung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband „Zu wenig für zu viele“ im Juli 2005 stellt dar, dass sich die Einkommenssituation von Familien mit Kindern und Jugendlichen seit Einführung des SGB II verschlechtert hat und immer mehr Familien von Armut betroffen sind. Nach Ermittlung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und anderer Wohlfahrtsorganisationen ist die pauschale Regelleistung von 345 € um 19 % zu niedrig und stellt nicht mehr das „soziokulturelle Existenzminimum“ sicher. Zur Begründung heißt es: „Die Ursachen liegen in gravierenden methodischen Schwächen der empirischen Herleitung des Niveaus einer ganzen Reihe offensichtlich rein finanzpolitisch motivierter willkürlicher Setzungen im Umgang mit den Statistiken. Der Mindestbedarf – von Nahrungsmitteln über Kleider, medizinische Produkte bis hin zu Telekommunikation oder minimaler gesellschaftlicher Teilhabe – ist mit 345 Euro im Monat für einen Erwachsenen und 207 Euro für Kinder bis 14 Jahren auf keinen Fall mehr gedeckt.“ Das heißt, die LeistungsbezieherInnen sind vom gesellschaftlichen Ausschluss bedroht, eine gesellschaftliche Teilhabe ist deutlich schwieriger.
Diese Einschätzung wird auch von Expertinnen und Experten der sozialen Arbeit vor Ort be-stätigt. So lässt sich in der Jugendhilfe ein Rückgang bei kostenpflichtigen Veranstaltungen wie Hausaufgabenbetreuung, Mittagstisch, Ausflügen und Fahrten beobachten. Selbst die Angebote der ambulanten Jugendhilfe werden zum Teil nicht mehr genutzt, da Fahrtkosten anfallen.
Ursachen hierfür sind u. a. die durchschnittliche Absenkung der Regelleistung im SGB II und SGB XII auch für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern.Einmalige Bedarfe, z. B. laufender Bekleidungsbedarf, Schulbedarf, Kinderfahrrad, Fahrrad-helm und Kindersitz für das Fahrrad, Nachhilfeunterricht, Aufwendungen für besondere An-lässe (Kommunion/Konfirmation), werden nicht mehr als einmalige Leistung finanziert. Dies ist aus der Regelleistung zu bestreiten, die, wie der Paritätische Wohlfahrtsverband in seiner Veröffentlichung nachweist, wesentlich zu niedrig bemessen ist. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat z. B. bei einem Testkauf „Einschulung“ nachgewiesen, dass rund 180 € dafür be-nötigt werden, die seit 2005 aus der Pauschale von 207 € für Kinder unter 14 Jahren bestrit-ten werden müssen.Zudem finden – von der Unterscheidung Deutschland West und Deutschland Ost abgesehen – keine regionalen Unterschiede Berücksichtigung.
Bedenkt man die hohen Lebenshaltungskosten in München, so sind Münchner Familien mit Kindern doppelt betroffen. Insbesondere deshalb, da seit 2005 der in München praktizierte Weg, ein an die örtlichen Verhältnisse angepasster Sozialhilferegelsatz, ausgeschlossen ist. So erhielt eine Familie mit zwei Kindern, 7 und 12 Jahre alt, vor Einführung des SGB II ca. 80 € mehr als heute (2004: ca. 1.420 €; 2005: ca. 1.340 €, jeweils einschließlich Miete und Kindergeld).


Frage 4:
Welche Regelungen des SGB II und SGB XII sind aus Sicht des Sozialreferates für die verschlechterte (materielle) Lage bei Kindern verantwortlich und müssen aus Sicht des Sozialreferates geändert werden?

Antwort:
Aus Sicht des Sozialreferates orientieren sich die Regelleistungen des SGB II nicht am tat-sächlichen Mindestbedarf der Familien mit Kindern oder, wie es der Paritätische Wohlfahrts-verband formuliert, am „soziokulturellen Existenzminimum“.
Das Sozialreferat schließt sich der Aussage der Untersuchung des Paritätischen Wohlfahrts-verbandes an und fordert eine Erhöhung des Regelsatzes um 65 € auf 410 € pro Person. Zu-dem sollte wieder die Möglichkeit eingeräumt werden, einmalige Leistungen zu gewähren, wie sie z. B. für die Einschulung notwendig sind.
Als besonders gravierend könnte sich auch die Tatsache auswirken, dass SchülerInnen, StudentInnen und Auszubildende in besonderen Härtefällen Leistungen nur noch in Form eines Darlehens erhalten. Diese Tatsache kann dazu führen, dass die Betroffenen zum Teil mit erheblichen Schulden in das Berufsleben starten oder aber ihre Ausbildung abbrechen, um sich vor einer Verschuldung zu schützen. Das Sozialreferat hat mit Schreiben an die Bundesregie-rung und über den Deutschen Städtetag sowie Deutschen Verein auf die sozialen Probleme bei der Umsetzung der Gesetze hingewiesen und dem Gesetzgeber entsprechende Nach-besserungen vorgeschlagen. So schließt sich die Stadt München dem Vorschlag der Wohl-fahrtsverbände an, die Regelleistung um 65 € auf 410 € anzuheben. Darüber hinaus fordert das Sozialreferat, dass in besonderen Härtefällen Leistungen für Auszubildende – wie bisher auch – als Beihilfe erbracht werden können.
Dies sind nur einige wesentliche Aspekte. Noch liegen keine ausgewerteten Erfahrungen und Untersuchungen vor. Deshalb ist der Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen und innerhalb der in München beteiligten Organisationen und Betroffenen besonders wichtig. Auch der Münchner Armutsbericht und die Beteiligung an der Längsschnittuntersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu den Auswirkungen von Hartz IV wird dazu bei-tragen.


Frage 5:
Inwiefern hat sich der betroffene Personenkreis verändert. M.a.W.: fallen heute (auch) andere Familien mit ihren Kindern in Armut als dies noch vor einem Jahr der Fall gewe-sen ist?

Antwort:
Über Änderungen beim Personenkreis der EmpfängerInnen von SGB-II-Leistungen lassen sich aufgrund der fehlenden Auswertbarkeit von Statistiken im Arbeitslosengeld-II-Softwareprogramm A2LL derzeit leider noch keine fundierten Aussagen machen. Spätestens mit der Veröffentlichung des Münchner Armutsberichtes im Herbst 2006 wird das Sozialreferat die Entwicklung darstellen.

Zur Anfrage Informieren Sie sich hier über die Antragsbehandlung und Entscheidungsprozesse im Stadtrat


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