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Sozialreferent Graffe beantwortete die Frage am 18.07.05.
Frage 1:
Wie sieht die ARGE, wie sieht das Sozialreferat sowie das Referat für Arbeit und Wirtschaft diese Stellenausschreibungen?
Antwort:
Die ARGE für Beschäftigung München GmbH (ARGE) teilt uns zu dieser Frage Folgendes mit:
Grundsätzlich handelt es sich bei den so genannten „1-Euro-Jobs“ um Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAW). Bei diesen 1-Euro-Jobs kann zwischen 1 und 2 Eu-ro je Arbeitsstunde als Mehraufwandsentschädigung gezahlt werden. In München bezahlt die ARGE 1,25 Euro je Arbeitsstunde.
Der Aufsichtsrat der ARGE hat hierzu folgenden Beschluss gefasst:
Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung müssen im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein. Um zusätzliche Arbeiten handelt es sich, wenn sie sonst nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet würden. Zusätzliche Arbeiten kön-nen in sämtlichen Teilzeitvarianten (zwischen 15 und 30 Arbeitsstunden/Woche) realisiert werden.
Wettbewerbsverzerrungen sind zu vermeiden, ansonsten wirken Arbeitsgelegenheiten kont-raproduktiv zu einer Chancenverbesserung für eine Integration auf den allgemeinen Arbeits-markt. Ebenso sind private oder erwerbswirtschaftliche Zwecke ausgeschlossen. Zusatzjobs sind nachrangig (Ultima Ratio) gegenüber Eingliederungsleistungen, die unmittelbar eine Integrati-on auf den 1. Arbeitsmarkt unterstützen (z.B. Eingliederungszuschüsse, betriebliche Trai-ningsmaßnahmen). Sie können auch einen Zugang zur Erlangung von Minijobs bzw. Midi-Jobs erleichtern.
Anhand dieser Vorgaben werden die Anträge auf MAW-Stellen von der ARGE, Büro für Ein-gliederungsleistungen (BEL), überprüft. Dabei wird die bisherige Rechtsprechung hinsichtlich der Zusätzlichkeit berücksichtigt. Bei stadtinternen MAW-Stellen erfolgt die Antragstellung
über das Personal- und Organisationsreferat. Die jeweiligen Arbeitsstellen haben auch die örtliche Personalvertretung einzubinden. Das Personal- und Organisationsreferat prüft die An-träge hinsichtlich der Zusätzlichkeit vor.
Das BEL geht zurzeit davon aus, dass maximal 10 % des Personals in einer Organisations-einheit (Dienststelle, Verein o.ä.) durch MAW-Beschäftigte gestellt werden sollte.
Das Sozialreferat und das Referat für Arbeit und Wirtschaft schließen sich den Ausführungen der ARGE an.
Frage 2:
Besteht nach Ansicht der ARGE und der Verwaltung die Gefahr, dass reguläre Arbeitsplätze verdrängt werden?
Antwort:
Die ARGE teilt uns zu diesem Punkt Folgendes mit:
Eine grundsätzliche Gefahr kann nicht geleugnet werden. Beispiele aus anderen Kommunen zeigen dies ganz deutlich. Jedoch hat sich die Landeshauptstadt München in den vergange-nen Jahren in dem Bereich der MAW-Arbeitsgelegenheiten ein großes Know-how angeeignet und ein abgestimmtes Verfahren entwickelt. Dies wurde so auch von der ARGE übernommen. Damit ist die Gefahr für München, dass reguläre Arbeitsplätze verdrängt werden, sehr gering.
Das Sozialreferat teilt die Meinung der ARGE und geht ebenfalls davon aus, dass in München aufgrund des jahrelang bewährten Verfahrens reguläre Arbeitsplätze nicht gefährdet sind.
Frage 3:
Wie ist für die ARGE die Frage der Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit abgegrenzt?
Antwort:
Die ARGE nimmt zu dieser Frage wie folgt Stellung:
Der Begriff „Gemeinnützigkeit“ wurde im SGB II durch den Begriff „im öffentlichen Interesse liegend“ ersetzt. Die ARGE legt den Begriff im öffentlichen Interesse dahingehend aus, dass keine Privatunternehmen MAW-Arbeitsgelegenheiten erhalten können, da hier das wirtschaft-liche Interesse im Vordergrund steht.
Hinsichtlich der Zusätzlichkeit wird die bisherige Rechtsprechung herangezogen. Die Tätigkei-ten sollen Sinn haben und zu einer Integration in den 1. Arbeitsmarkt führen. Hierzu wurde auch definiert, dass es sich um überwiegend zusätzliche Tätigkeiten handeln muss.
(Siehe auch Antwort zu Frage 1)
Frage 4:
Wie viele MAW-Stellen wurden bisher seit dem 1. Januar 2005 genehmigt? Wie viele wurden nachgefragt?
Antwort:
Die von der ARGE genannten Zahlen lauten:
Anzahl der beantragten Stellen 766
Anzahl der genehmigten Stellen 234
Bei einem Großteil der noch zu bearbeitenden Anträge wurden noch Anfragen bei den An-tragstellerinnen und Antragstellern vorgenommen, insbesondere zu den Tätigkeitsbereichen und der Zuordnung zu Organisationseinheiten.
Frage 5:
Wie viele Stellen wurden wegen ungenügendem Nachweis der Gemeinnützigkeit und Zusätz-lichkeit abgelehnt?
Antwort:
Von der ARGE wurde mitgeteilt, dass 58 Stellen abgelehnt wurden.
Bei den abgelehnten Stellen sind auch Stellen, bei denen ein Bedarf in dem beantragten Um-fang nicht gegeben war. D.h. wir haben für bestimmte Tätigkeitsbereiche nicht genügend ge-eignete ALG II-Bezieherinnen und -Bezieher (z.B. pflegerische Tätigkeiten). Viele der ALG II-Kunden sind beispielsweise für den Umgang mit belasteten Menschen nicht genügend qualifiziert.
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