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Wirtschaftsreferent Dr. Wieczorek nahm am 18.05.05 zu dem Antrag Stellung:
"...mein Referat ist mit der Bearbeitung Ihres o.g. Antrags beauftragt. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 2 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht im Stadtrat zu behandeln ist (§ 60 Abs. 9 GeschO), erlaube ich mir, Ihren Antragals Brief zu beantworten.
Ich habe hierzu die Stadtwerke München GmbH, das Sozialreferat sowie die Branddirektion um Stellungnahme gebeten.
Frage 1:
Wie hat sich die Zahl der Stromsperrungen in München in den letzten 10 Jahren entwickelt?
Frage 2:
Wie haben sich die Ausfälle durch nicht bezahlte Rechnungen in den letzten 10 Jahren für die SWM entwickelt?
Antwort der Stadtwerke München GmbH:
"Bei Stromsperrungen im Versorgungsbereich der Stadtwerke München GmbH ist leider eine steigende Tendenz festzustellen. Für die SWM bedeutet dies einen Einnahmeausfall und damit auch einen Nachteil im Wettbewerb. Dem wird daher durch ein konsequentes Forderungsmanagement entgegen gewirkt. Ergänzend arbeiten die SWM in einer engen Kooperation mit dem Sozialreferat zusammen, um bei Problemfällen eine schnelle Lösungsmöglichkeit finden zu können."
Frage 3:
Wie hoch sind die Kosten, die dem Sozialreferat durch die Übernahme nicht bezahlter Stromrechnungen und gebühren entstanden sind und entstehen?
Antwort des Sozialreferates:
"Im Rahmen der bisherigen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz sind hierdurch pro Jahr Aufwendungen von etwa 400.000 Euro entstanden. Hinzu kommen rd. 50.000 Euro jährlich aus Mitteln des städtischen Stiftungsamtes. Des Weiteren engagieren sich in diesem Bereich auch externe Stiftungen und der SZ-Adventskalender in unbekannter Größenordnung. Die Problematik von Gebührenrückständen bei den Stadtwerken hat nach den Kenntnissen des Sozialreferates eine ansteigende Tendenz. In welcher Höhe hier künftig Kosten entstehen, lässt sich allerdings derzeit nicht genau beziffern."
Frage 4:
Warum sind die mit der Sperrung verbundenen zusätzlichen Kosten so hoch und welche Mög-lichkeiten sehen die Stadtwerke, diese Kosten zu senken?
Antwort der Stadtwerke München GmbH:
"Für die Durchführung einer Sperrung entstehen den SWM Kosten in der Höhe, wie sie dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Diese Preise sind von der Preisaufsichtsbehörde überprüft und von dieser genehmigt worden."
Frage 5:
Wie viele Schäden z.B. durch Brände sind in den letzten 5 Jahren in Wohnungen entstanden, in denen der Strom abgesperrt worden war?
Antwort der Branddirektion:
"Aufgabe der Münchner Feuerwehr (Berufs- und Freiwillige Feuerwehr) ist das Löschen von Bränden und die Beseitigung von Brandgefahren. Die Ermittlung von Brandursachen kann sie nicht leisten. Dies ist Aufgabe der Kriminalpolizei K 113, die hierfür ausgebildet und ausgerüstet ist. Selbst wenn einem Einsatzleiter der Feuerwehr bekannt wird, dass die vermutliche Brandursache eine Kerze oder ein Spirituskocher war, kann er nicht rückschließen, ob für die Verwendung dieser Gegenstände eine Stromsperre ursächlich war. Routinemäßig werden bei allen Wohnungsbränden die Stadtwerke verständigt, um die in ihrem Zuständigkeitsbereich ggfs. anfallenden Maßnahmen bei den Hausinstallationen veranlassen zu können."
Frage 6:
Wie oft wurden Manipulationsversuche am Stromnetz mit dem Ziel der Leistungserschleichung festgestellt? Wie hoch sind die Schäden für die SWM zu beziffern?
Antwort der Stadtwerke München GmbH:
"Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass nach Stromsperrungen Manipulationsversuche am Netz der SWM mit dem Ziel erfolgen, eine Stromversorgung wieder herzustellen. Die Schäden für die SWM durch "Stromdiebstahl" können nicht quantifiziert werden. Die SWM wirken dem Stromdiebstahl durch sog. Klemmbrettsperrungen entgegen."
Frage 7:
Welche Initiativen haben die Stadtwerke oder das Sozialreferat ergriffen, um ihre Kunden zu sparsamen Umgang mit Energie zu ermutigen?
Antwort der Stadtwerke München GmbH :
"Die SWM halten schon immer vielfältige Beratungsangebote zum Strom sparen vor. Diese Stromsparberatung muss auch als erfolgreich beurteilt werden, da der durchschnittliche Stromverbrauch eines Münchner Haushalts bei ca. zwei Dritteln des bundesdeutschen Durch-schnitts liegt."
Antwort des Sozialreferates:
"Das Amt für Soziale Sicherung hat in jedem Fall, in dem nach genauer Einzelfallprüfung Stromschulden übernommen wurden, die Hilfeempfänger schriftlich darauf hingewiesen, dass Strom und Gas künftig im eigenen Interesse sparsam und wirtschaftlich zu verwenden sind. Des Weiteren wurden ratsuchende Bürgerinnen und Bürger mit Stromschulden auch im Rahmen der persönlichen Beratung durch die damit befassten Dienststellen (Sozialhilfesachbearbeitung, Bezirkssozialarbeit, Schuldnerberatung) bei der hauswirtschaftlichen Planung in diesem Sinne unterstützt.
Das Sozialreferat beabsichtigt, ab dem Jahr 2006 in den Sozialbürgerhäusern eine spezifische Haushalts- und Budgetberatung für einkommensschwache Bürger zur Stärkung der Haushaltsführungskompetenzen anzubieten. Ein entsprechendes Vorläuferprojekt soll bereits ab Mitte 2005 im Zuge der LOS-Förderung (Lokales Kapital für soziale Zwecke) in einzelnen Stadtteilen in Kooperation mit dem Verein für Fraueninteressen e.V. durchgeführt werden."
Frage 8:
Welche Möglichkeiten sehen die Stadtwerke, Münchnerinnen und Münchner, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten, alternative Zahlungsweisen anbieten um Stromsperrungen und zusätzliche Kostenbelastungen zu vermeiden?
Frage 9:
Falls alternative Zahlungsweisen nicht in Betracht gezogen werden, wie kann die SWM dazu beitragen die Problemlage zu entschärfen?
Antwort:
Da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt kann seitens der Stadtwerke München GmbH eine Stellungnahme nicht erfolgen. Deren öffentliche Zugänglichkeit würde dann den Wettbewerbern der SWM Informationen liefern, die vertraulich zu behandeln sind. Diese Offenlegung ist aber in Wettbewerbsmärkten nicht möglich.
Frage 10:
Welche Möglichkeiten sehen das Sozialreferat und die für die SGB II Leistungen zuständige ARGE Stromsperrungen zu verhindern- z.B. durch Direktüberweisungen an die Stadtwerke?
Antwort des Sozialreferates:
"Bereits jetzt wird davon Gebrauch gemacht, Stromschulden durch Direktüberweisung der monatlichen Pauschale an die Stadtwerke zu vermeiden. Dies geschieht insbesondere in Fällen, in denen für Hilfeberechtigte bereits einmal entsprechende Schulden übernommen wurden. Soweit erforderlich, werden auch zukünftig die Energiekosten unmittelbar an die Stadtwerke überwiesen. Hierzu ist allerdings aus datenschutzrechtlichen Gründen eine schriftliche Einverständniserklärung des Hilfeberechtigten notwendig.
Das Sozialreferat hat darüber hinaus bereits im letzten Jahr Gespräche mit den Stadtwerken aufgenommen, um in einschlägigen Fällen unbürokratische und schnelle Hilfestellungen zur Vermeidung von Stromsperrungen zu ermöglichen."
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