Home | Stadträte | Presse | Anträge | Partei | Links | Kontakt






ddd
Das Schulreferat teilte am 31.5.05 mit, dass es sich ume eine "laufende Angelegenheit der Verwaltung" handle, die nicht beschlussmäßig behandelt werden könne.
Inhaltllich nahm es wie folgt Stellung:


Das Milgeo-Gebäude kann nach derzeitiger Planung nicht dauerhaft erhalten werden, da hier mittelfristig der Bau eines Netzwerkes für Alterseinrichtungen vorgesehen ist. Es kommt für das Objekt daher – wie Sie bereits erwähnt haben – nur eine Zwischennutzung in Frage.
Eine Eltern-Kind-Initiative (EKI) ist immer ein von den Eltern der zu betreuenden Kinder getragener Verein, in dem die Eltern neben dem vom Verein angestellten Personal aktiv mitarbeiten.

Im Bereich der Sozialregion 2, bestehend aus den Stadtbezirken 4 und 12, gibt es momentan insgesamt 19 EKIs (sechs im Stadtbezirk 4 und dreizehn im Stadtbezirk 12) mit zusammen 351 Plätzen, die von der Stadt München bezuschusst werden.
Ab Januar 2005 werden aus diesen Stadtbezirken weitere drei EKIs mit insgesamt 53 Plätzen neu in die Förderung aufgenommen. EKIs sind ihrer Natur nach seitens der Stadt nicht plan-bar, sondern können nur dort, wo sich solche Vereine gründen, unterstützt werden.
Selbst wenn sich in 2005 noch ein weiterer Verein bildet, um als EKI eine Tagesbetreuungseinrichtung zu betreiben, kann sie seitens des Sozialreferates in diesem Jahr keine Förderung mehr erhalten, weil die verfügbaren Fördermittel bereits verausgabt sind. Eine Zwischennutzung des Milgeo-Gebäudes scheidet damit aus.

Das Raumangebot des Milgeo-Gebäudes kommt auch aus Sicht des Kulturreferates nicht für Künstlerateliers trotz des dringenden ständigen Bedarfes an erschwinglichen Atelierräumen in Frage.
Die Räumlichkeiten wären von Ihrer Lage und dem Zuschnitt her für eine Ateliernutzung bestens geeignet. Die erforderliche Altlastensanierung steht jedoch derzeit als unüberwindliches Hindernis dagegen, besonders im Hinblick auf eine nur für kurze Dauer in Aussicht stehende Zwischennutzung. Zudem wird die Mischnutzung der sehr unterschiedlichen Nutzer (Künstler und Kindertagesstätte) eher schwierig eingeschätzt.

Die Erstellung eines Gründerzentrums erfordert nicht nur die Bereitstellung von Räumen, sondern auch ein Angebot ergänzender Dienst- und Serviceleistungen, die die Gründerinnen und Gründer insbesondere in der Anfangsphase ihres Unternehmens unterstützen. Darüber hinaus ist gerade auch bei einem Gründerzentrum zumindest eine gewisse Nachhaltigkeit in der Nutzungsdauer erforderlich, um eine solche Einrichtung zu etablieren.
Im Münchner Technologiezentrum und in den Gewerbehöfen werden Existenzgründerinnen und Existenzgründern bereits jetzt Mietverträge angeboten, die im Hinblick auf Miete und Laufzeiten eigens auf deren Bedürfnisse abgestimmt sind. Damit kann in den Gewerbehöfen Existenzgründerinnen und Existenzgründern ein sinnvolles Angebot mit einer sicheren Perspektive und entsprechender Planungssicherheit unterbreitet werden.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft sieht daher keine Notwendigkeit für eine Zwischennutzung des Milgeo-Gebäudes als Gründerzentrum.

Von Seiten des Schulreferates wird das Milgeo-Gebäude jedoch für eine vorübergehende Nutzung als Kindertagesstätte in Betracht gezogen, um das derzeitige Defizit an Kindergartenplätzen auf Grund der starken Verzögerung der Kooperationseinrichtung Ackermannbogen I, die wegen Schwierigkeiten beim Bebauungsplan ausgelöst wurde, zu überbrücken.
Nach Vorliegen des Schadstoffgutachtens im Gebäude wurde das Baureferat beauftragt, für eine Nutzung der Räume im Erdgeschoss des östlichen Flügels eine Kostenanalyse für Umbau und Altlastensanierung durchzuführen. Das Kommunalreferat hat den Auftrag, neben den derzeit bereits laufenden Kaufverhandlungen mit der BImA für eine befristete Anmietung zu verhandeln.
Sobald uns diese beiden Ergebnisse vorliegen, werden wir mit einer Beschlussvorlage den Stadtrat davon informieren.

Zum Antrag Informieren Sie sich hier über die Antragsbehandlung und Entscheidungsprozesse im Stadtrat

Antragsarchiv
Pressearchiv
Ausschüsse