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Umweltreferent Lorenz beantworetet die FRagen am 21.03.05

Frage 1:
Welche Bauten sind im einzelnen zur Errichtung des Kraftwerks beantragt und welche Eingriffe in Natur und Landschaft sind damit verbunden?

Antwort:
Das neue Wasserkraftwerk besteht aus dem eigentlichen Krafthaus, in dem sich die Turbine und der Generator befinden, einem abgedeckten Zulaufkanal, der das Wasser aus dem Mittleren-Isar-Kanal dem Krafthaus zuführt sowie einem Rechen mit Reinigungsanlage, der ein Eindringen von Treibgut in den Zulaufkanal mit der Gefahr einer Beschädigung der Turbine verhindern soll. Alle drei Anlagenteile, ihr Bau und die dafür erforderlichen Bauräume haben einen Eingriff in das auf dem Areal festgesetzten Landschaftsschutzgebiet „Isarauen“ zur Folge, der sich insbesondere in der Fäl-lung von 20 Bäumen zeigt.

Frage 2:
Wie viel Zeit wird der Bau in Anspruch nehmen?

Antwort:
Die Fa. E.ON Wasserkraft GmbH plant mit einer reinen Bauzeit von ca. einem Jahr, unabhängig von der erforderlichen Freimachung des Baufeldes, die aus Gründen des Vogelschutzes im Wesentlichen am 25.02.2005 erfolgte.

Frage 3:
Wie viel Strom soll produziert werden?

Antwort:
Die Turbinenleistung des Wasserkraftwerkes (= Stromproduktion) beträgt durchschnittlich 750 KW, die maximale 1 MW. Damit sollen ca. 1.500 Haushalte mit regenerativem Strom versorgt werden.

Frage 4:
Wie beurteilt die Stadtverwaltung das Vorhaben unter den Aspekten der Landschaftspflege und des Naturschutzes?

Antwort:
Hinsichtlich der Beurteilung des Vorhabens unter den Aspekten der Landschaftspflege und des Naturschutzes traf das Planungsreferat folgende Aussage:

„Die im Zuge des Bauvorhabens beantragten Baumfällungen im Landschaftsschutzgebiet wurden genehmigt unter der Maßgabe der Umsetzung aller im landschaftspflegerischen Begleitplan zur Errichtung des Restwasserkraftwerkes dargestellten Maßnahmen. Dazu gehören neben den Ersatzpflanzungen auch Entsiegelungs- und Renaturierungsmaßnahmen. Da der durch das Bauvorhaben verursachte Eingriff bei vollständiger Umsetzung der Maßnahmen im Sinne des Naturschutzrechts als ausgeglichen bewertet wurde, konnte eine landschaftsschutzrechtliche Erlaubnis erteilt werden.“


Frage 5:
Warum wird im Rahmen des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt?

Antwort:
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist bei einem Wasserkraftwerk mit einer Ausbauleistung von 1 MW eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles dahingehend vorzunehmen, ob durch das neue Kraftwerk erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen verursacht werden, die im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge zu berücksichtigen wären. Das Landratsamt München sah durch die im Vorfeld aufgeworfenen Gesichtspunkte keine derartigen nachteiligen Umweltauswirkungen verur-sacht und betrachtete eine Umweltverträglichkeitsprüfung daher für nicht erforderlich. Dessen ungeachtet schlug das RGU dem Landratsamt München vor, die Fa. E.ON Wasserkraft GmbH aus dem Gedanken der präventiven Umweltvorsorge zu einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung zu bewegen. Diesem Vorschlag ist das Landratsamt jedoch nicht gefolgt.

Zur Anfrage Informieren Sie sich hier über die Antragsbehandlung und Entscheidungsprozesse im Stadtrat



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