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Sozialreferent Graffe beantwortete die Frage am 14.7.05:


Frage 1:
Was ist aus der Konzeption geworden?

Antwort:

Die Konzeption „Betreute Wohngemeinschaften“ wurde nach einer vom Stadtrat am 21.09.1983 beschlossenen Erprobungsphase mit Beschluss der Vollversammlung des Stadt-rats vom 15.03.1989 gebilligt und gilt noch heute als Grundlage für die Umsetzung in die Praxis.
Betreute Wohngemeinschaften sind als Orte für therapeutische Maßnahmen und Felder zur Einübung sozialen Lernens gedacht und bereiten die Mitglieder der Wohngemeinschaft auf ein eigenständiges Leben vor. Für bestimmte Zielgruppen stellen betreute Wohngemeinschaf-ten allerdings nicht nur eine Übergangswohnform, sondern eine Dauerwohnform zur Vermei-dung eines Aufenthalts in einer Einrichtung oder einer Verelendung durch Wohnungslosigkeit dar.
Die Konzeption „Betreute Wohngemeinschaften“ hatte zum Ziel, Wohnraum für verschiedene Zielgruppen, z.B. psychisch Kranke, behinderte Wohnungslose, Jugendliche/junge Erwachse-ne und ältere Menschen zu schaffen.
Schwerpunktmäßig realisiert wurden betreute Wohngemeinschaften für psychisch Kranke, behinderte Wohnungslose und Jugendliche/junge Erwachsene und nur vereinzelt für ältere Menschen. Weder von Trägerseite noch von älteren Menschen selbst wurde in der Vergan-genheit in München diese Wohnform in größerem Ausmaß favorisiert. Dies hat sich gewan-delt. In der aktuellen fachwissenschaftlichen Diskussion wird insbesondere diese Form der Versorgung pflegebedürftiger und demenzkranker Menschen als Alternative zur vollstationä-ren Pflege diskutiert und angeregt. Der Sozialausschuss hat jüngst in seiner Sitzung am 07.07.2005 das Sozialreferat beauftragt, für die Förderung der ambulant betreuten Wohnge-meinschaften Qualitätskriterien in Anlehnung an die Berliner und Braunschweiger Kriterien zu erarbeiten und dem Stadtrat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Die Vorbereitung mit den zuständigen Referaten wie Kommunalreferat sowie Planungsreferat und Gespräche mit den Wohnungsgesellschaften haben bereits begonnen.


Frage 2:
Wie wurde sie umgesetzt?

Antwort:
Die Umsetzung erfolgte zunächst durch die Sozialplanung im Sozialreferat. Von dort wurde auf Antrag der verschiedensten Träger von betreuten Wohngemeinschaften auf Antrag unter Vorlage eines Konzepts Wohnraum akquiriert. Nach der Umstrukturierung wird die Aufgabe von den inhaltlich zuständigen Fachabteilungen wahrgenommen. Handelte es sich um geför-derten Wohnraum, erfolgte die dann notwendige Freistellung von den Bindungen des geför-derten Wohnungsbaus durch das Amt für Wohnen und Migration.
Eine erste Auswertung der betreuten Wohnformen in München, zu denen auch betreute Wohngemeinschaften zählen, enthält die Untersuchung „Unterstützes Wohnen in München“, die 1994 vorgelegt wurde (Beiträge zur Sozialplanung 127).


Frage 3:
Wurden, wie damals gefordert, verfügungsberechtigte Anträge auf Freistellung von öffentlich geförderten Wohnungen für betreute Wohngemeinschaften (jährlich bis zu 1% der neu erstell-ten Sozialwohnungen, höchstens jedoch 10 Wohngemeinschaftsgruppen) nach Maßgabe der Bestimmungen des Wohnungsbindungsgesetzes gestellt?

Antwort:
In den Jahren 1991 bis 2004 wurden ca. 10800 Neubauwohnungen durch das Amt für Woh-nen und Migration belegt. Zur Zeit sind Wohnungen für 47 Betreute Wohngemeinschaften freigestellt. Leider lässt sich daraus nicht die Anzahl der Wohnungen herleiten, da eine nicht unerhebliche Anzahl der Wohngemeinschaften so groß ist, dass mehrere Wohnungen für eine Wohngemeinschaft freigestellt wurden. Nach überschlägiger Berechnung wurden ca. 100 Wohnungen freigestellt. Das entspricht einer Freistellungsquote von 0,92 %. Damit wurde die damals geforderte Anzahl von bis zu 1 % Freistellungen der neu erstellten, geförderten Woh-nungen erfüllt.


Frage 4:
Wenn nicht, warum nicht?


Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.


Frage 5:
Wurden, wie damals gefordert, mit dem Planungsreferat, dem Kommunalreferat und den Wohnungsbauträgern Vorkehrungen zur Realisierung von Wohngemeinschaften getroffen?


Antwort:
Mit dem Planungsreferat und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften besteht eine enge und wirkungsvolle Zusammenarbeit. Es ist allerdings selten möglich, bereits in einem so frü-hen Stadium wie z.B. bei Stellungnahmen zu Bebauungsplanentwürfen den Bedarf für Wohn-gemeinschaften zu melden, da es Jahre bis zur Bezugsfertigkeit der Wohnungen dauert und der Träger nicht so lange warten kann.
Hier hat es sich herausgestellt, dass eine Einbringung dieser Bedarfe in die Wohnungsbau-programme, z. B. Wohnen in München III bzw. des für 2006 geplanten Wohnen in München IV, eine zielführende Lösung ist.


Frage 6
Wenn ja, welche?

Antwort:
siehe Antwort zu Frage 5


Frage 7
Wenn nein, warum nicht?

Antwort:
Die Akquirierung von Wohnraum erfolgt, wenn entsprechende Anfragen von Trägern vorhan-den sind. Mit den Trägern werden zuvor die Konzepte der Betreuten Wohngemeinschaft be-sprochen. Sind diese genehmigungsfähig, werden die Bedarfe wie Größe, Ausstattung und Lage des benötigten Wohnraums dokumentiert. Wird im Wohnungsbauprogramm ein geeig-netes (gefördertes) Bauvorhaben gefunden, erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und dem jeweiligen Bauträger.


Frage 8:
Konnten über den Bayerischen und Deutschen Städtetag neue und zeitgemäße Formen der Finanzierung dieser Wohngemeinschaften erreicht werden?

Antwort:
Bisher konnten keine neuen Formen der Finanzierung dieser Wohngemeinschaften erreicht werden. Dies gilt leider auch für die Umsetzung von betreuten Wohngemeinschaften für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung.

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