Home | Stadträte | Presse | Anträge | Partei | Links | Kontakt





ddd


P R E S S E M I T T E I L U N G
15. Juli 2008




Grüne begrüßen vorgesehene Grundgesetzänderung
Gemeinsame Jobcenter können fortbestehen

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat sich am 14. Juli darauf geeinigt, die Betreuung und Vermittlung von langzeitarbeitslosen ALG II-Empfängern weiterhin durch eine "an der bisherigen ARGE-Struktur orientierten" gemeinsamen Organisationsform zu gewährleisten. Ziel soll es sein, die bewährte "Hilfe aus einer Hand" beizubehalten. Die vom Grundgesetz nicht vorgesehene und deshalb vom Bundesverfassungsgericht gerügte Mischverwaltung von Bund und Kommunen soll durch eine "verfassungsrechtlich legitimierte Lösung" – also eine Grundgesetzänderung - herbeigeführt werden. Die Grüne Bundestagsfraktion hat bereits Zustimmung zu der Grundgesetzänderung signalisiert.

Hierzu erklärt Siegfried Benker, Vorsitzender der Stadtratsfraktion Die Grünen - rosa liste und Mitglied im Aufsichtsrat der Münchner ARGE: „Das ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Mit diesem Modell ist auch die Diskussion um das "sogenannte kooperative Jobcenter" zu Ende, das im Endeffekt eine völlige Aufteilung der Hilfeleistungen auf zwei Behörden bedeutet hätte. Wir begrüßen ausdrücklich diesen Weg der Grundgesetzänderung, deren konkrete Ausgestaltung jetzt in einer Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft kurzfristig geklärt werden soll. Dies ist ein Erfolg der kommunalen Vertreter - besonders der Großstädte.

Jetzt gilt es allerdings auf eine Reihe von Dingen zu achten: Der Einfluss der Kommunen auf die regionale Arbeitsmarktpolitik muss ebenso erhalten bleiben wie die Hoheit über die Ausgaben für die kommunalen Leistungen für das Arbeitslosengeld II. Die Leistungen für die BürgerInnen müssen auch in Zukunft wirklich aus einer Hand erfolgen.

Die Lösung muss schnell umgesetzt werden, damit die Beschäftigten der ARGEn wieder Gewissheit über die Zukunft ihrer Arbeitsplätze erhalten. Die Formulierung im Beschluss: die neue Struktur soll "an den bisherigen ARGE-Strukturen orientiert" sein darf nicht bedeuten, dass zwar eine Mischverwaltung ermöglicht, aber ansonsten eine neue Rechts- und Organisationsform über die jetzt gut arbeitenden Strukturen gestülpt wird. Die ARGE München konnte so erfolgreich arbeiten, weil die LHM deutlich erhöhte Leistungen für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen aufgewendet hat. Ich gehe davon aus, dass mit diesem Beschluss die Grundlage für eine weitere erfolgreiche Arbeit der Münchner ARGE gelegt ist."


Pressearchiv

Antragsarchiv

Ausschüsse