P R E S S E M I T T E I L U N G
13. Februar 2008
Stadtwerke dürfen Strom bei Stromschulden nicht einfach abstellen
Jetzt das Frühwarnsystem bei Stromsperrungen sinnvoll ausbauen!
Das Amtsgericht München hat bereits rechtskräftig entschieden, dass Stromsperrungen durch die Stadtwerke München (aber natürlich auch bei allen anderen Stromanbietern) nicht vorgenommen werden dürfen, wenn der Kunde darlegen kann, dass er seinen Verpflichtungen nachkommen will und kann.
Hierzu erklärt der Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen - rosa liste, Siegfried Benker: „Die Grünen haben sich in den letzten Jahren intensiv darum bemüht Stromsperrungen zu verhindern. Gerade nach der Einführung von Hartz IV waren immer mehr Menschen nicht mehr in der Lage, die Rechnung für ihren Energieverbrauch zu bezahlen. Auf Grund meiner Initiative wurde ein Frühwarnsystem bei drohenden Stromsperrungen eingeführt, das einen geregelten Ablauf zwischen Sozialreferat und Stadtwerken München vorsieht, um Stromsperrungen wenn möglich zu verhindern und dort, wo bereits gesperrt wurde, möglichst schnell die Wiederaufnahme der Versorgung zu erreichen.
Das aktuelle Urteil zeigt: Auch die Gerichte sind der Ansicht, dass es für Stromsperrungen hohe Hürden geben muss. Die Stadtwerke müssen nicht auf ihre Einkünfte verzichten, aber sie müssen die persönliche Situation ihrer Kunden berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die Stadtwerke Schuldenregulierungsverfahren und auch kleinere Raten mit Sicherheit öfter akzeptieren müssen als bisher. Das Urteil gibt Stromschuldnern mehr Möglichkeiten, ihre Schulden auch über einen längeren Zeitraum zu begleichen. Wir werden darauf achten, dass das jetzige Frühwarnsystem für Stromschulden den neuen verbesserten Bedingungen für Stromkunden angepasst wird.“
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