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Grüner Klimaschutzfahrplan für München


Wenn die Stadt München einen nennenswerten Beitrag zum Klimaschutz leisten und die im Stadtgebiet entstehenden CO2-Emissionen senken will, muss sie nicht nur die Erzeugung von Energie auf regenerative Energien umstellen. Es führt auch kein Weg vorbei an der entschiedenen Erhöhung der Energieeffizienz – und das nicht nur aus Gründen des Umweltschutzes, sondern ebenso aus ökonomischen Gründen: Fossile Energieträger werden immer knapper, wie der stetig ansteigende Ölpreis zeigt Besonders bei der Wärmeversorgung gibt es ein riesiges Einsparpotential, das bisher noch nicht entschlossen genug genutzt wird.

Die Grünen haben im vergangenen Jahr zu einer Reihe von 4 Workshops Experten zu den unterschiedlichsten Fragestellungen des Verbrauchs und der Einsparung von Energie eingeladen und deren Thesen diskutiert. Das heute vorliegende Paket von sechs Anträgen (>>>hier) zur Energieeffizienz bei der Wärmeversorgung ist ein erstes Resultat dieser Workshops.

Die Anträge widmen sich, grob eingeteilt, zwei Themen: dem Austausch von stromfressenden elektrischen Nachtspeicherheizungen und der Forcierung des Passivhausstandards.


1. Einführung des Passivhausstandards

90% der von Haushalten und Wohnungen verbrauchten Endenergie entfallen auf Heizung und Warmwasserversorgung. Passivhäuser sparen 90% dieser für die Wärmeversorgung notwendigen Energie ein - ein wertvoller Beitrag zur Reduktion nicht nur von CO2-Emissionen, sondern auch der „2. Miete.“

Passivhäuser verbrauchen max. 15 kWh/m2a für Heizwärme – der Verbrauch eines Neubaus nach der Energieeinsparverordnung EnEV liegt bei 80-110 kWh/m2a. Wir wollen, dass die Stadt verstärkt überall da den Passivhausstandard einführt, wo dies in ihrem Verantwortungsbereich möglich ist –sowohl bei städtischen Bau- und Sanierungsvorhaben als auch bei den Projekten ihrer Gesellschaften.

Alle neuen Gebäude der Stadt und ihrer Eigenbetriebe sowie alle Gebäude, die künftig für die Stadt München errichtet werden ( z.B. Sobon Maßnahmen wie Kindergärten), sollen dem Passivhaus-Standard entsprechend konzipiert werden (Antrag Klimaschutzfahrplan 1). Ebenso sollen bei Sanierungen entsprechender Gebäude Passivhaus-Komponenten eingesetzt werden (Dämmung, Fenster, Lüftung mit Wärmerückgewinnung).

Sollte dieser Standard nicht erreicht werden können, ist dies zu begründen. In allen Fällen gilt als Mindeststandard eine 30 % bessere Energieeffizienz als die (EnEV) es verlangt. Natürlich müssen bei denkmalgeschützten Gebäuden die Belange des Denkmalschutzes gewahrt bleiben.

Wichtig ist auch, die ökologische Qualität der Baustoffe zu berücksichtigen. So gibt es bei den Dämmstoffen längst Alternativen zum weit verbreiteten, aber nicht sehr umweltfreundlichen Styropor: z.B. Stroh, Schafwolle, Hanf, Flachs oder Zellulose.

Auch bei Grundstücksgeschäften kann die Stadt für Fortschritte beim Klimaschutz sorgen, indem sie vertraglich vereinbart, dass im Falle einer Bebauung der Neubau in Passivbauweise entsteht (Antrag Klimaschutzfahrplan 2).

Analog können die städtischen Gesellschaften verfahren, die eigene Bauvorhaben oder Grundstücksgeschäften tätigen: bei eigenen Bauvorhaben Passivhausstandard realisieren bzw. dies bei Grundstückgeschäften mit folgender Neubebauung vertraglich vereinbaren (Antrag Klimaschutzfahrplan 3). Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben sich zwar schon auf den Weg gemacht und werden bei allen Neubauten und Sanierungen die ENEV um 10 % ohne Fernwärmebonus unterschreiten. Das reicht aber angesichts des Tempos des Klimawandels und der steigenden Energiepreise nicht aus.

Interessant ist vor allem bei Bürogebäuden auch die Kühlung. Der Energiebedarf dafür ist bei Nicht-Wohngebäuden oft sehr hoch. Hier ist unter Rückgriff auf regenerative Energien ein enormes Potential zur Reduzierung von CO2-Emissionen vorhanden, das es im Interesse des Klimaschutzes künftig vermehrt zu nutzen gilt.

Häufig wird energetisch hochwertiges Bauen mit dem Hinweis auf zusätzliche Kosten abgeblockt. Doch mittlerweile müssen auch ausgesprochene Umweltschutzignoranten bemerkt haben, dass Energiesparen sich nicht nur im Haushalt der Natur positiv bemerkbar macht, sondern auch im eigenen Budget. Die Mieten werden in den nächsten Jahren von steigenden Energiepreisen geprägt werden - und unter diesem Aspekt ist eine Wohnung vor allem dann sozial, wenn sie wenig Energie benötigt. Auch für langfristig planende Investoren sollten die Verknappung fossiler Energieträger und die unaufhaltsam steigenden Preise ein Anreiz zu ökologischem Bauen sein – auch wenn es zunächt etwas teurer ist.

Schließlich wollen wir in München in einem Neubaugebiet eine ökologische Mustersiedlung errichten (Antrag Klimaschutzfahrplan 4), in der die neuesten Erkenntnisse ökologischen Bauens beispielhaft angewendet werden: Passivhausstandard, ein hoher Anteil Erneuerbarer Energien, eine gute Ökobilanz aller Baustoffe, innovative Architektur und Vielfalt durch die kleinteilige Entwicklung der Grundstücke. In Frage kommen hier z.B. Freiham oder eines der Kasernengelände.

Ein Vorbild hierfür ist die Architektur im österreichischen Bundesland Vorarlberg, wo jahrhundertelange Erfahrungen mit dem Holzbau weiterentwickelt und den heutigen energetischen, ästhetischen und architektonischen Anforderungen angepasst wurden. In Vorarlberg entsprechen bereits 80 % aller neu errichteten Wohngebäude den Kriterien der ökologischen Wohnbauförderung und sind gleichzeitig geprägt von einer modernen Architektursprache und kompakten Haustypen.
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben sich zwar schon auf den Weg gemacht und werden bei allen Neubauten und Sanierungen die ENEV um 10 % ohne Fernwärmebonus unterschreiten. Das reicht aber angesichts des Tempos des Klimawandels und der steigenden Energiepreise nicht aus.
Interessant ist vor allem bei Bürogebäuden auch die Kühlung. Der Energiebedarf dafür ist bei Nicht-Wohngebäuden oft sehr hoch. Hier ist unter Rückgriff auf regenerative Energien ein enormes Potential zur Reduzierung von CO2-Emissionen vorhanden, das es im Interesse des Klimaschutzes künftig vermehrt zu nutzen gilt.


2. Der Austausch von Nachtspeicherheizungen

Noch immer werden in Deutschland ca. 1,4 Mio. Wohnungen elektrisch beheizt. Diese Art der Raumerwärmung ist mit Abstand die ineffizienteste und klimaschädlichste Variante. Moderne Brennwertthermen auf Gas- und sogar auf Ölbasis haben im Vergleich zu den Stromheizungen einen weitaus geringeren CO2-Ausstoß. Jährlich verursachen die Nachtspeicherheizungen in Deutschland einen CO2-Ausstoß von ca. 30 Mio. Tonnen. Das sind mehr als 3% der gesamten deutschen CO2-Emissionen.

Ein Verbot von Nachtspeicherheizungen war auf Bundesebene leider nicht durchsetzbar. Deshalb bleibt jeder Besitzer einer Stromheizung aufgefordert, nach Alternativen zu suchen und seine Heizungsanlage möglichst bald durch effektivere und klimafreundlichere Anlagen zu ersetzen.

Auf lokaler Ebene ist der Wechsel von einer Stromheizung zu einer umweltfreundlicheren Alternative ein dringend erforderlicher Beitrag für ein engagiertes kommunales Klimaschutzprogramm. Die grüne Stadtratsfraktion fordert deshalb den Austausch von Stromheizungen im städtischen Hoheitsbereich (Antrag Klimaschutzfahrplan 5). Besonders betroffen sind davon auch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, in deren Wohnungsbestand sich noch eine erhebliche Anzahl an Nachtspeicherheizungen befinden.

Ein weiterer Antrag bezieht (Antrag Klimaschutzfahrplan 6), sich auf die Stromheizungen in Privatbesitz. Hier soll die Kommune den Austausch durch eine verbesserte Beratungsleistung, eine Informationskampagne und vor allem durch städtische Fördermittel unterstützen.

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