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Fraktion Die Grünen - rosa Liste |
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Pressemitteilung
30.1.2008
Nach Verfassungsgerichtsurteil:
Gute Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommune fortsetzen
In einem gemeinsamen Antrag beauftragen die Rathaus-Fraktionen von SPD und Grünen den Oberbürgermeister und die Verwaltung, eine neue Konstruktion für die Zusammenarbeit von Bund und Kommune im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Beschäftigung (ARGE) zu suchen, um die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Agentur für Arbeit in den Münchner Sozialbürgerhäusern (SBH) im Interesse der Arbeitssuchenden auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiterhin zu gewährleisten. Es sei objektiv nachprüfbar, dass die Münchner ARGE „hervorragend gearbeitet hat und erfolgreich Arbeitssuchende in den 1. Arbeitsmarkt oder soziale Maßnahmen integrieren konnte.“, heißt es in dem Antrag, der für das neue Konzept fünf Kriterien formuliert:
1. Keine Mängel durch überhastete Aktionen wie bei der Einführung von Hartz IV.
2. Leistungsgewährung, Arbeitsförderung und soziale Betreuung aus einer Hand!
3. Netzwerk von Behörden, Unternehmen, freien Trägern und Einrichtungen des städtischen Arbeitsmarktprogramms (MBQ) erhalten.
4. Erfahrungen von Kommune und Agentur für Arbeit nutzen!
5. Vorteile der überregionalen Vermittlung durch die Agentur für Arbeit auch weiterhin nutzen.
Brigitte Meier, sozialpolitische Sprecherin der Rathaus-SPD:
Das Münchner Modell hat sich bewährt. Jetzt müssen die gesetzlichen Rahmendingungen, die das Gericht einfordert, geschaffen werden. Die Kommunen müssen weiterhin starken Einfluss auf die Arbeitsvermittlung haben, da sie an den Problemlagen direkt dran sind. Bund und Land sind aber in der Pflicht, dass es bei der Neustrukturierung nicht zu einer Kommunalisierung der Arbeitslosigkeit kommt und die Risiken nicht auf die Kommunen abgewälzt werden.“
Siegfried Benker, Fraktionsvorsitzender B90/Die Grünen-rl:
München hat sich intensiv darum bemüht, die Verarmung der Hartz IV-Empfänger in München zu bekämpfen so gut das auf kommunaler Ebene möglich ist. Dazu gehören Sonderleistungen und Förderprogramme. Wichtig war und ist aber, dass wir die Münchner ARGE hervorragend ausgestattet haben und konzeptionell im Münchner Arbeitsmarkt verankert haben. Wenn München keinen herausragenden Einfluss mehr auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hätte, wären die negativen Auswirkungen vorprogrammiert. München muss nicht nur mitfinanzieren, sondern vor allem auch mitbestimmen, wie die Arbeitslosigkeit in München bekämpft wird. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit muss Teil der Münchner Armutsbekämpfung bleiben.“
Hintergrund
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil vom 20.12.2007
>>>hier
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