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P R E S S E M I T T E I L U N G
27. September 2007


Feinstauburteil:
Grüne fordern energisches Umsteuern in der Verkehrspolitik

Die Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste hat das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Anlass genommen, erneut eine grundlegende Wende in der städtischen Verkehrspolitik zu fordern. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Stadt dazu verpflichtet, wirksame Maßnahmen gegen zu hohe Feinstaubbelastungen zu ergreifen – insbesondere verkehrsbeschränkende Maßnahmen -, auch wenn der Freistaat seiner Pflicht zur Aufstellung eines Aktionsplanes noch nicht nachgekommen ist.
Der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion, Jens Mühlhaus, bewertete das Urteil als „eine deutliche und nachdrückliche Ermahnung an die städtischen und staatlichen Behörden, bei der Bekämpfung des Feinstaubs die Schlagzahl zu erhöhen und sich nicht länger gegenseitig die Verantwortung zuzuschieben. Die Umweltzone darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.“
In einem Antrag (>>>hier)fordert Mühlhaus alle im Luftreinhalteplan bereits beschlossenen Maßnahmen, die in die Zuständigkeit der LH München fallen, zeitnah und beschleunigt umzusetzen. Darunter fallen vor allem der Ausbau der Trambahnlinien, die Erweiterung des Radverkehrsnetzes, die Umsetzung der geplanten Güterverteilzentren sowie die Priorisierung der Busse und des Radverkehrs auf wichtigen Achsen.
Jens Mühlhaus: „Wenn die Stadt die Gesundheit ihrer Bürger Ernst nimmt, muss sie endlich kreativer werden und weiterführende Maßnahmen prüfen wie z.B. ein generelles Tempolimit bei Überschreitung der Grenzwerte, autofreie Tage, Zufahrtsdosierung an der Stadtgrenze, Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in den Stadtteilzentren außerhalb des Mittleren Rings. Auch temporäre Sperrungen von Straßen zugunsten von Rad- und Fußverkehr, wie Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, müssen in Betracht gezogen werden.
Es kann nicht sein, dass die Stadt erst durch eine Gerichtsurteil gezwungen werden muss, zu handeln. Die Stadt sollte dort handeln, wo sie handeln kann!


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