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P R E S S E M I T T E I L U N G
13. Juni 2007

Verwaltungsgericht stellt fest:
Zivilbeamte müssen sich ausweisen –
Tonbandaufnahmen nur ausnahmsweise gestattet


Das Verwaltungsgericht München hat heute festgestellt, dass Polizeibeamte sich ausweisen müssen, wenn sie im dienstlichen Auftrag an politischen Versammlungen teilnehmen. Tun sie das nicht – wie am 19. Juli 2006 im Eine Welt Haus geschehen – verhalten sie sich rechtswidrig. Rechtswidrig ist auch das beliebige Aufzeichnen der Versammlung auf einem Tonbandgerät. Das Gericht bejahte die Frage, ob die Polizei ein Recht auf Anwesenheit bei Versammlungen in geschlossenen Räumen hat, ließ aber hierzu ausdrücklich Revision zu.
Hintergrund des Verfahrens war das Vorgehen der Polizei bei einer Veranstaltung über Rechtsextremismus am 19. Juli 2006 im Eine Welt Haus. Der Versammlungsleiter hatte die Anwesenheit von zwei Polizisten in Zivil, die sich nicht ausgewiesen hatten und ein Tonbandgerät mitführten, nicht dulden wollen und sie des Saales verwiesen. Als die Polizei kurze Zeit später mit 20 uniformierten Beamten erschien, wurde die Versammlung abgebrochen.

Hierzu erklärt der Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste, Siegfried Benker:
Das Verwaltungsgericht hat heute die Polizei eindeutig in die Schranken gewiesen: Polizeibeamte mit dienstlichem Auftrag müssen sich bei Versammlungen in geschlossenen Räumen von Anfang an zu erkennen geben und sich ausweisen. Bild- und Tonaufzeichnungen sind nur bei konkreten Anhaltspunkten für Gefahren für die öffentliche Sicherheit zulässig.
Diese Entscheidung muss auch all denen zu denken geben, die nach solchen Geschehnissen reflexhaft die Polizei von jeglichem Fehlverhalten freisprechen und den Veranstalter ins Unrecht setzen. Dies gilt nicht nur für die CSU, der ja kein Anlass zu nichtig ist, um verbal auf das Eine Welt Haus und die dort engagierten Bürgerinnen und Bürger einzudreschen. Dies gilt in diesem Fall leider auch für den Herrn Oberbürgermeister und den Kreisverwaltungsreferenten, die sich völlig unkritisch die – wie man jetzt sieht falsche - Rechtsauffassung der Polizei zu eigen gemacht haben.“


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