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P R E S S E M I T T E I L U N G
22. März 2007


Nach Karlsruher Urteil gegen ausufernde Videoüberwachung des öffentlichen Raums:
Alle Kameras in München müssen auf den Prüfstand!

Die Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste hat beantragt, sämtliche städtischen Videokameras zu überprüfen – und gegebenenfalls abzuschalten. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die rechtlichen Grundlagen der Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Darin wird festgestellt, dass das Bayerische Datenschutzgesetz keine hinreichende Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung öffentlicher Plätze enthält.

Grünen-Fraktionschef Siegfried Benker beantragt daher (>>>hier), dass die Stadt sämtliche Videokameras im eigenen Betrieb oder im Betrieb städtischer Gesellschaften im Lichte der neuen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts überprüft und gegebenenfalls Konsequenzen zieht. Auch die Videokameras im Bereich der MVG sowie in der Verantwortung der Polizei und der Deutschen Bahn sollen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden.

Siegfried Benker: „Die Bedenken der Grünen gegen die immer weiter um sich greifende Überwachung des öffentlichen Raums sind jetzt durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt worden. Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Überwachung von immer mehr unverdächtigen Menschen an immer mehr öffentlichen Plätzen. Das Bundesverfassungsgericht hat klar festgestellt, dass die Überwachung zahlreicher Personen, „die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben,“ intensiv in die Persönlichkeitsrechte eingreift.
Wir brauchen jetzt endlich eine Diskussion darüber, wie viele Videokameras im öffentliche Raum zu welchen Zwecken notwendig und mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar sind, anstatt ständig von der Exekutive und öffentlichen Aufgabenträgern mit Ausweitungen der Videoüberwachung konfrontiert zu werden. Ich fordere besonders die MVG auf, ihre Pläne zur Ausstattung sämtlicher Fahrzeuge mit Videokameras nicht weiter zu verfolgen.“


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