Home | Stadträte | Presse | Anträge | Partei | Links | Kontakt






ddd


P R E S S E M I T T E I L U N G
04.01.07


Kein Bußgeld für die Parole „Rumsfeld – Massenmörder“
Amis winken ab – doch die Stadt klagt trotzdem und bleibt auf den Gerichtskosten sitzen

Der Versuch der Stadt München, einen Teilnehmer der Demonstration gegen die Sicherheitskonferenz 2006 wegen des Rufs „Rumsfeld – Massenmörder“ mit einem Bußgeld zu belegen, ist gescheitert. Das Gericht stellte das Verfahren ein, die Stadt muss die Kosten tragen.

Die US-amerikanischen Behörden hatten von Anfang an klargemacht, dass kein Interesse an einer Strafverfolgung wegen Beleidigung bestünde. Dementsprechend wurden alle Strafverfahren in dieser Angelegenheit eingestellt. Doch das Münchner Kreisverwaltungsreferat bewertete die auf der Demonstration am 4. Februar 2006 über einen Lautsprecherwagen verbreitete Parole als Verstoß gegen die Versammlungsauflagen, gemäß denen „Lautsprecher und Megaphone nur für Ansprachen und Darbietungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Versammlungsthema stehen, sowie für Ordnungsdurchsagen verwendet werden dürfen“, und verschickte einen Bußgeldbescheid über 275 Euro. Dieses rigide Vorgehen hatte heute vor Gericht keinen Bestand. Der Richter belehrte die städtischen Vertreter, dass diese Parole sehr wohl im Zusammenhang mit der Sicherheitskonferenz stehe und stellte das Verfahren ein.

Grünen-Fraktionschef Siegfried Benker, der das Vorgehen der Stadt im vergangenen August in einer (bisher noch nicht beantworteten) Anfrage aufgegriffen hat, sprach angesichts der Verfahrenseinstellung von „völlig überzogenem Verfolgungseifer der städtischen Behörden.“

Siegfried Benker: „Das Kreisverwaltungsreferat hat sich mit dieser unsinnigen Prozesshanselei ein Armutszeugnis für sein Demokratieverständnis ausgestellt. Der amerikanische Verteidigungsminister war schließlich anwesend bei der Sicherheitskonferenz, die Behauptung, Kritik an seiner Person verstoße gegen die Versammlungsauflagen, ist einfach absurd. Wenn schon die amerikanischen Behörden signalisieren, dass sie keine Strafverfolgung wünschen, stellt sich dringend die Frage, warum die Stadt sich zu seiner Verteidigung berufen fühlt und dabei mit Auflagenbescheiden Zensur ausübt.“


Antragsarchiv
Pressearchiv
Ausschüsse