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P R E S S E M I T T E I L U N G
16. März 2006
Grüne: Tram-Nordtangente als Herzstück des Straßenbahnnetzes muss jetzt gebaut werden
Heute ist der Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur mündlichen Verhandlung über die geplante Straßenbahn-Nordtangente zusammengetreten. Nachdem das wichtige Nahverkehrsprojekt im Mai 2001 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch die Regierung von Oberbayern als Genehmigungsbehörde abgelehnt wurde, blieb der Stadt München nur der Klageweg. Das Gericht muss nun klären, ob die im Planfeststellungsverfahren vorgenommene Abwägung durch die Regierung von Oberbayern sachgerecht war. Eine Entscheidung wird in 2-3 Wochen erwartet.
Jens Mühlhaus, verkehrspolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion Die Grünen - rosa liste: „Die Tram-Nordtangente als attraktives Schienenverkehrsmittel verbessert die Erschließung mit dem ÖPNV, schafft wichtige Verknüpfungspunkte zur U-Bahn und ergänzt das Straßenbahnnetz an einer entscheidenden Stelle: Mit nur 2 km neuer Straßenbahnstrecke könnten rund 5.000 neue Fahrgäste gewonnen werden.
Wegen der Fahrgastzuwächse und aufgrund der Effizienz der Maßnahme, wie etwa die relativ günstigen Baukosten und wichtige Optimierungsmöglichkeiten im Betriebsablauf, wird ein sehr hoher volkswirtschaftlicher Nutzen erreicht, von dem man bei den aktuellen S-Bahn-Planungen nur träumen kann. Der verkehrliche Nutzen der attraktiven Trasse dürfte in Deutschland im Vergleich nahezu einmalig sein. Die Stadt München pocht daher auch im aktuellen Verkehrsentwicklungsplan auf die Tram-Nordtangente.
Die Eingriffe in den Englischen Garten, die von den Trambahngegnern ins Feld geführt werden, sind hingegen minimal, da die Straßenbahn auf der bestehenden Straße verlaufen würde und die Busse ersetzen könnte. Wenn man betrachtet, welche zum Teil erheblichen Eingriffe in die Landschaft in der Abwägung mit wirtschaftlichem Nutzen bei Planfeststellungsverfahren oft hingenommen werden, muss man zum Schluss kommen, dass die damalige Ablehnung der Tram nicht sachgerecht war.
Daher kann man nur an die Unabhängigkeit und Rationalität des Gerichtes bei der Beurteilung des Vorgangs appellieren, damit die im damaligen OB-Wahlkampf offensichtlich parteipolitisch gesteuerte Ablehnung der Tram revidiert wird und das Herzstück des Münchner Straßenbahnnetzes endlich realisiert werden kann.“
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