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P R E S S E M I T T E I L U N G
30. Januar 2006
Prostitution: Wie bereitet sich München auf die WM vor?
Wie geht die Stadt mit dem Standortfaktor Prostitution um?
Die Fraktionsvorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen rosa liste, Lydia Dietrich, hat mit einem Antrag und zwei Anfragen an die Stadtverwaltung erneut die Probleme der Prostitution in München aufgegriffen.
Gegenstand der ersten Anfrage (>>>hier) sind der zu erwartende Anstieg der Prostitution während der Fußball-WM in München und die Maßnahmen, die die Stadt plant, damit die Prostituierten während der WM in München sicher arbeiten können.
Lydia Dietrich: „Während der WM wird es in München mit Sicherheit zu einer verstärkten Nachfrage von Dienstleistungen im Prostitutionsgewerbe und von entsprechenden Angeboten kommen. Damit Prostituierte und Freier nicht in die Illegalität abgedrängt werden und es etwa auf Grund der restriktiven Sperrbezirks nicht zu Verteilungskämpfen kommt, muss die Stadt sich auf diese Situation einstellen und sie vernünftig regeln.“
Mit einer zweiten Anfrage (>>>hier) widmet sich Lydia Dietrich der Rolle der Prostitution als Standortfaktor in München. In einem umfassenden Fragenkatalog erkundigt sie sich nach der Steuerleistung, der Wirtschaftskraft und den Arbeitsplätzen der Prostitutionsbetriebe: „In einer Stadt wie München mit einem starken Dienstleistungs- und Tourismussektor sowie zahlreichen internationalen Messen und Kongressen ist die Prostitution ein beachtlicher Wirtschaftsfaktor. Da die Prostitution mit dem Prostitutionsgesetz offiziell als Beruf anerkannt wurde, entspricht die Anerkennung als Standortfaktor einem vernünftigen und zeitgemäßen Umgang mit dem Gewerbe. Hamburg wirbt sogar mit der Prostitution.“
In einem Antrag (>>>hier) fordert Lydia Dietrich außerdem, bei der Vergabe von städtischen Gewerbegrundstücken bordellartige Betriebe aus dem Katalog der Nutzungsbeschränkungen herauszunehmen. Lydia Dietrich: „Da die Prostitution in München durch die sehr restriktive Sperrbezirksverordnung räumlich ohnehin eng begrenzt ist, ist diese weitere Beschränkung unverhältnismäßig und unnötig, denn im Einzelfall können immer öffentlich-rechtliche Belange geltend gemacht werden, wenn sie gegen eine Nutzung durch Bordellbetriebe sprechen.“
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