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P R E S S E M I T T E I L U N G
25.10.05
Grüne beklagen „Geschichtsblindheit“ bei der Münchner Staatsanwaltschaft
Die Bemühungen des Münchner Kreisverwaltungsreferates, die Stadt am 9. November vor einer von bekannten Neonazis am Odeonplatz angemeldeten Versammlung mit dem Thema „Ehre den 16 Toten vom 9.11. 1923“ zu bewahren, werden von der Staatsanwaltschaft München I nicht unterstützt.
In einer von Oberstaatsanwalt Stern unterzeichneten Stellungnahme heißt es, durch das gewählte Versammlungsthema könne die nationalsozialistische Gewaltherrschaft nicht gebilligt, verherrlich oder gerechtfertigt werden, da diese erst 1933 begonnen habe.
Hierzu erklärt der Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen rosa liste, Siegfried Benker: „Es ist in höchstem Maße bedauerlich, dass die Staatsanwaltschaft den direkten Zusammenhang zwischen dem nationalsozialistischen Putschversuch am 9. November 1923 und der Errichtung nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ab 1933 nicht erkennt. Beide Ereignisse hatten die Beseitigung der Demokratie, die Neuformung Deutschlands zu einer „rassisch einwandfreien“ Gesellschaft und die rücksichtslose Unterdrückung jeglichen Widerstandes zum Ziel.
Das „ehrende Gedenken“ an die sog. Opfer des 9. November war ein zentraler Bestandteil des nationalsozialistischen Kultes und damit eine ideologische Grundlage der Nazi-Barbarei. In München war dieses Gedenken durch den Grußzwang vor der Feldherrnhalle sogar öffentliche Pflicht. Weiß der Oberstaatsanwalt dies alles nicht oder will er es einfach nicht wissen?“
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