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P R E S S E M I T T E I L U N G
16. 9. 2005
Das wahllose Filmen von Demonstranten muss aufhören
Bayerischer Datenschutzbeauftragter bestätigt Kritik der Grünen
Jetzt ist es amtlich: Die Praxis der Münchner Polizei, Demonstranten wahllos und quasi "auf Vorrat" zu filmen, ist "mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren." Der bayerische Datenschutzbeauftragte Reinhard Vetter hat angekündigt, er erwäge eine "förmliche Beanstandung". Anlässlich dieser Kritik hat die Grüne Stadtratsfraktion ihre Forderung bekräftigt, diese Praxis endlich einzustellen.
Siegfried Benker, Fraktionsvorsitzender:
"Seit Jahren kritisieren die Grünen die Praxis der Münchner Polizei bei Demonstrationen und Protesten gegen Neonaziveranstaltungen (die Gegendemonstranten) exzessiv zu filmen ein Vorgehen, das noch nicht einmal durch das Bayerische Polizeiaufgabengesetz gedeckt ist. Das Filmen von Einzelpersonen ist nach § 12 a des Versammlungsgesetzes nur erlaubt, wenn "entweder ein Anfangsverdacht einer Straftat hinsichtlich einer (konkreten) betroffenen Person besteht oder bei den betroffenen Versammlungsteilnehmern tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass gerade von ihnen tatsächliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen."
Die Münchner Polizei hält sich auch nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten seit Jahren nicht mehr an diese Vorgaben. Auch der bayerische Datenschutzbeauftragte kritisiert schon seit längerem das Vorgehen der Münchner Polizei, präventiv zu filmen und hierbei nicht nur Übersichtsaufnahmen anzufertigen, sondern auch ohne jeden konkreten Verdacht "auf Vorrat" Einzelpersonen und gruppen heranzuzoomen und zu filmen.
Diese Praxis der Münchner Polizei ist in den letzten Jahren exzessiv ausgeweitet worden. So filmt die Münchner Polizei häufig ganze Demonstrationszüge ab. Kundgebungen auf dem Marienplatz werden vom Balkon des Rathauses aus oft in ihrem ganzen Verlauf gefilmt. Kameratrupps der Polizei begleiten Demonstrationen und filmen auf Augenhöhe. Diese Praxis macht alle Demonstrationsteilnehmer zu potentiellen Kriminellen. Irgendwann bleiben Kundgebungsteilnehmer zu Hause, weil sie nicht mehr gefilmt werden wollen. So kann man das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit auch aushöhlen. Man demonstriert für die Öffentlichkeit, aber nicht für die Archive der Polizei. Auch das oft vorgebrachte Argument, wer nichts Strafbares vorhabe, könne sich ja auch filmen lassen, ist absurd:
Abgesehen davon, dass das Filmen gegen die Gesetze verstößt, muss man sein Grundrecht wahrnehmen können ohne wie ein potentieller Krimineller behandelt zu werden. Wir begrüßen sehr, dass die Praxis der Münchner Polizei in die Schranken gewiesen wird, indem der Datenschutzbeauftragte sie endlich förmlich beanstanden will."
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