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P R E S S E M I T T E I L U N G
6. September 2005
Montgelas muss weg!
Grüne fordern Versetzung des Montgelas-Denkmals
Grünen Fraktionschef Siegfried Benker hat beantragt, das Montgelas-Denkmal vom Promenadeplatz zu entfernen und an einem anderen Standort wieder aufzustellen. Im selben Antrag fordert Benker, von externen Trägern - wie z.B. dem Freistaat Bayern - zu errichtende Denkmäler zukünftig den gleichen Regularien zu unterwerfen wie städtische.
Nach Mitteilung des Baureferates auf eine Anfrage von Siegfried Benker handelt es sich bei dem Montgelas-Denkmal am Promenadeplatz um „eine Maßnahme des Freistaats Bayern,“ für die kein Stadtratsbeschluss notwendig ist. Der Ältestenrat habe sich aber im März 2001 mit der Angelegenheit befasst und keine grundsätzlichen Einwände gegen ein Montgelas-Denkmal an dieser Stelle vorgebracht.
Siegfried Benker: „Weder der Ältestenrat noch irgendein anderes Stadtratsgremium hat sich jemals mit der künstlerischen Ausgestaltung des Denkmals auseinandergesetzt. Dies wurde zwischen Freistaat, einer vom Freistaat berufenen Jury (mit OB Ude, aber ohne Stadtrat), der städtischen Verwaltung sowie der Künstlerin, Frau Prof. Sander, entschieden. Das Ergebnis ist dementsprechend. Das Denkmal passt auf den Platz wie der Elefant in einen Porzellanladen.
Wohlverstanden: Dies ist keine Kritik an der Qualität des Denkmals an sich. Doch Sowohl die Proportionen als auch die Außenhülle stören die Ausgewogenheit dieses alten Stadtplatzes erheblich. Die Behauptung der Künstlerin, die Proportionen seien gewahrt, da das Montgelas-Denkmal ohne Sockel genau so groß wäre wie die anderen Denkmäler mit Sockel, ist völlig verfehlt. Proportionalität ist mehr als gleiche Größe. Wir plädieren daher dafür, das Denkmal zu versetzen etwa in den „Fünf Höfen“ oder an der Messe in Riem.
Es gibt überhaupt keinen Grund dafür, die Denkmäler des Freistaates (bzw. von Dritten) von den strengen Regularien auszunehmen, denen die Aufstellung von Denkmälern in München normalerweise unterworfen ist. Der Wegfall eines ausführlicheren Erörterungsprozesses mit denjenigen, die Entscheidungen in der Stadt auch zu vertreten haben, ist nicht sachdienlich.“
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