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P R E S S E M I T T E I L U N G
23. März 2005
Neo-Nazis planen Rechtsrockkonzert auf der Theresienwiese
Der Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen rosa liste, Siegfried Benker, hat heute Kreisverwaltungsreferent Dr. Blume-Beyerle in einem offenen Brief aufgefordert, anlässlich der geplanten Demonstration von Rechtsextremisten am 2. April 2005 keine Rechtsrockkonzert auf der Theresienwiese zu genehmigen.
Das Schreiben ist nachstehend im Wortlaut dokumentiert.
München, den 22. 3. 2005
Sehr geehrter Herr Dr. Blume-Beyerle;
Bekanntlich wollen Rechtsextremisten am 2. April 2005 unter dem Motto „Nur ein Esel glaubt noch an einen Sozialstaat in der BRD“ eine Demonstration durchführen. Nach Prüfung durch Ihr Haus haben sich nach Ihren Aussagen keine Anhaltspunkte für ein Verbot der Versammlung (Kundgebung am Stachus und Demonstration zur Theresienwiese) ergeben.
Heute möchte ich mich wegen der „Abschlusskundgebung“, die von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr auf der Theresienwiese stattfinden soll; an Sie wenden. Mir ist bekannt, dass die ursprüngliche Anmeldung der Abschlusskundgebung den Zeitraum von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr umfasste und dass im Kooperationsgespräch mit den anmeldenden Rechtsextremisten die Dauer um drei Stunden verkürzt wurde.
Dennoch scheint es sich hierbei m. E. nicht um eine Abschlusskundgebung zu handeln, die dem Schutz des Versammlungsrechtes unterliegt. Derzeit haben die Neo-Nazis eine Abschlusskundgebung angemeldet, die offensichtlich ein Rechtsrockkonzert ermöglichen soll. Nach den derzeitigen Planungen sollen ca. fünf Redner ungefähr zweieinhalb Stunden sprechen und in den Pausen die berüchtigten angekündigten Rechtsrockbands ebenfalls ungefähr zweieinhalb Stunden spielen.
Selbstverständlich kann ein Veranstalter Musikbeiträge zum Thema seiner Versammlung zur Aufführung bringen. Ich war selbst oft genug Versammlungsleiter um zu wissen, dass dies eine gängige Möglichkeit ist, um die TeilnehmerInnen der Versammlung anders als durch Redebeiträge anzusprechen. Musikbeiträge als Kundgebungsmittel müssen selbstverständlich zugelassen werden.
Dennoch ist hier offensichtlich, dass die Redebeiträge nur dazu gedacht sind, um ein insgesamt zweieinhalbstündiges Rechtsrockkonzert unter dem Deckmantel einer Versammlung stattfinden zu lassen. Die Neo-Nazis selbst werben im Internet damit, dass am 2. April ein Rechtsrockkonzert stattfindet. So lautet die Hauptüberschrift auf der Homepage die extra für die Demonstration im Internet eingerichtet wurde schlicht: „Rechtsrock gegen Hartz IV“.
Die anreisenden Rechtsrockbands sind fest im rechtsextremen Netzwerk verankert. Sie gelten als Identifikationsmöglichkeit und transportieren die menschenverachtende Ideologie der Neo-Nazis. Viele Versammlungsteilnehmer werden nur wegen des angekündigten Rechtsrockkonzerts anreisen.
In diesem Jahr jährt sich der folgenschwerste rechtsextreme Bombenanschlag in der Geschichte der BRD zum 25. Mal. Am 26. September 1980 zündete der Neo-Nazi Gundolf Köhler eine Bombe während des Oktoberfestes. Es ist unsäglich, dass eben auf der Theresienwiese jetzt ein Konzert von und für Neo-Nazis stattfinden soll.
Als Veranstaltung, die eine schlichte Sondernutzung darstellen und nicht dem Versammlungsrecht unterliegen würde, wäre dieses Konzert niemals genehmigt worden. Unter dem Vorwand, eine Kundgebung durchzuführen, sollen jetzt bis zu fünf rechtsextreme Bands bis zu zweieinhalb Stunden spielen.
Ich möchte Sie auf diesem Wege dringend auffordern, wenn schon ein Verbot nicht möglich erscheint, die Musikbeiträge so zu begrenzen, dass kein Rechtsrockkonzert stattfindet, sondern die Musikbeiträge wirklich nur kurze Einlagen zwischen den Redebeiträgen darstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Benker
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