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P R E S S E M I T T E I L U N G
7. März 2005
Internationaler Frauentag 2005
Das Antidiskriminierungsgesetz muss endlich umgesetzt werden!
Zum Internationalen Frauentag 2005 erklärt die Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen rosa liste, Lydia Dietrich:
"Es wird höchste Zeit, dass auch in Deutschland ein effektiver Diskriminierungsschutz gesetzlich verankert wird. Die Kritik von Seiten der Wirtschaft ist unverständlich und komplett überzogen. Hier wird offensichtlich übersehen, dass es sich bei dem Gesetzesvorhaben um die Umsetzung europäischer Richtlinien handelt. Mit dem Antidiskriminierungsgesetz erhalten Frauen eine rechtliche Absicherung zum Schutz vor Benachteiligungen.
Frauen sind immer noch von Diskriminierungen betroffen, häufig sogar von Mehrfachdiskriminierungen. Dies wird insbesondere im beruflichen Leben deutlich: Unterschiedliche Lohngestaltungen bei gleicher Arbeit und dünne Luft für Frauen in Führungsetagen sind ein Ausdruck dieses Missstandes.
Mit dem Antidiskriminierungsgesetz (ADG) dürfen bspw. Arbeitsplätze nicht mehr unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden. ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung zu treffen. Bei grobem Verstoß gegen das ADG können Betriebsrat oder Gewerkschaft verlangen, die Benachteiligung zu unterbinden. Beschäftigte haben in diesem Fall ein Leistungsverweigerungsrecht.
Spezifische Fördermaßnahmen zum Ausgleich bestehender Nachteile sind weiterhin zulässig und auch ausdrücklich gewünscht. Der Diskriminierungsschutz verhindert also nicht, dass bestimmte Gruppen privilegiert werden, wenn es sachlich gerechtfertigt ist.
Aber auch im Zivilrecht, also beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen wurde das Merkmal Geschlecht (sexuelle Identität, Religion...) miteinbezogen. Hier geht die Bundesregierung über die EU-Richtlinie hinaus, die im Zivilrecht nur ein Diskriminierungsverbot aufgrund der ethnischen Herkunft und Rasse vorsah. So gilt für privatrechtliche Versicherungen aller Art das Benachteiligungsverbot. Zum zivilrechtlichen Bereich gehören auch Verträge mit Hotels, Gaststätten oder Kaufhäusern, die Vermietung von Wohnraum oder die Kreditvergabe durch eine Bank.
Das ADG ist natürlich kein Allheilmittel gegen Diskriminierungen, aber es schafft für Benachteiligte die Möglichkeit ihr Recht auf Gleichbehandlung gerichtlich durchzusetzen. Das ADG gibt auch Verbänden (Antidiskriminierungsverbänden, Frauenverbänden) die Möglichkeit benachteiligte Personen im Gerichtsverfahren zu unterstützen.
Ein vollständiges Verbandsklagerecht, wie wir Grüne es gefordert haben, ließ sich allerdings nicht durchsetzten. Dennoch ist das ADG ein wichtiges und wesentliches Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung, auch wenn sich nicht alle grünen Forderungen zum ADG durchsetzen ließen. Neben dem Verbandklagerecht hat das ADG die Schwäche, dass sogenannte Tendenzbetriebe (Kirchen) ausgenommen sind, gerade für lesbische Frauen ein großes Problem, da den Kirchen und ihren Verbänden weiterhin Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität erlaubt sein werden.
Insgesamt ist es aber für uns Grüne ein großer Durchbruch und Erfolg im jahrelangen Kampf um die Beseitigung und Verhinderung von Diskriminierungen. Die SPD wäre gut beraten, jetzt nicht einzuknicken und sich klar und deutlich für einen umfassenden Schutz vor Benachteiligungen einzusetzen.
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