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P R E S S E M I T T E I L U N G
11.11.2003



Rot-Grüner Vorstoß zur Modernisierung der Sperrbezirksverordnung:
Prostitution als Dienstleistung anerkennen

Fast 2 Jahre ist es jetzt her, dass das neue Prostitutionsgesetz in Kraft getreten ist. Doch in München hat sich seitdem für die Prostituieren nur wenig verändert. Obwohl nach dem neuen Gesetz u.a. sowohl Arbeitsverträge zwischen Bordellbetreibern und Prostituierten möglich sind als auch Gewerbeanmeldungen von Prostitutionsbetrieben müssen viele Münchner Prostituierte ihren Beruf weiterhin in einer gefährlichen Grauzone ausüben.

Schuld ist die äußerst restriktive Münchner Sperrbezirksverordnung. So darf in ausgewiesenen „Toleranzzonen“ – etwa an der Ingolstädterstraße und an der Freisinger Landstraße, also „draußen vor der großen Stadt“, - die Prostitution zwar angebahnt, nicht aber ausgeübt werden. Das zwingt die Frauen zu langen Fahrten mit dem Freier und somit zu einem erheblichen Risiko. Verstöße werden von der Polizei unnachsichtig verfolgt und mit Strafanzeigen geahndet. Auch diskrete Formen der Prostitution wie Haus- oder Hotelbesuche bei Kunden fallen in München unter die Sperrbezirksverordnung und werden verfolgt.

Aus diesen Gründen wollen die Stadtratsfraktionen der SPD und der Grünen – rosa liste die Sperrbezirksverordnung nun lockern und bei der Regierung von Oberbayern entsprechende Änderungen beantragen. In einem gemeinsamen Antrag schlagen die Stadträtinnen Barbara Schäuble-Schäfer und Lydia Dietrich vor, in einigen räumlich dafür geeigneten Toleranzzonen das Ausübungsverbot aufzuheben und Haus- und Hotelbesuche von Prostituierten bei Freiern aus der Sperrbezirksverordnung herauszunehmen.

Stadträtin Barbara Schäuble-Schäfer, SPD: “In allen anderen deutschen Großstädten wird die Prostitution auf dem Wege des Haus- oder Hotelbesuchs problemlos und ohne ordnungsrechtliche Restriktionen praktiziert. Nur in München basiert die Sperrbezirksverordnung zum Teil noch auf überholten Moralvorstellungen und schikaniert die Prostituierten auch da, wo keine Verletzungen der öffentlichen Ordnung zu befürchten sind. Natürlich müssen kriminelle Begleiterscheinungen vermieden werden - doch das geht am besten, indem der Prostitution legale Räume angeboten werden“

Stadträtin Lydia Dietrich, Grüne – rosa liste: „Es ist nicht nachvollziehbar, in welcher Weise der Schutz der Jugend oder der öffentliche Anstand verletzt werden sollte, wenn zum Beispiel an der Ingolstädterstraße Prostitution nicht nur angebahnt sondern auch ausgeübt werden kann. Dies ist eine anachronistische Regelung, die auf der moralischen Abwertung der Prostitution beruht. Es ist jedoch an der Zeit, sie als häufig nachgefragte Dienstleistung anzuerkennen und gesicherte Arbeitsverhältnisse zu schaffen.“


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