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P R E S S E M I T T E I L U N G
24. September 2003



Kopftuch-Urteil:
Grüne Stadträtin plädiert für religiöse Distanz der Schulen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Fall Fereshta Ludin birgt nach Auffassung von Grünen-Stadträtin Sedef Özakin das Risiko einer Aushöhlung der religiösen und weltanschaulichen Neutralitätspflicht des Staates in sich. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Gesetze in Baden-Württemberg nicht ausreichen, um der Lehrerin wegen des Tragens eines Kopftuches die Einstellung zu verweigern.

Die Gesetzgeber in den Ländern, so Özakin, seien jetzt aufgerufen, klare Regelungen zugunsten der negativen Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler und im Sinne der staatlichen Neutralitätspflicht zu schaffen. Dabei sei allerdings genau auf die Gleichbehandlung aller Religionen zu achten.

Sedef Özakin: "Die Schule sollte der Ort sein, an dem die für unsere Gesellschaft geltenden Werte ohne Bezugnahme auf religiöse Vorstellungen vermittelt werden - für Religion bietet unserer Gesellschaft außerhalb der Schule genügend Freiräume. Insofern haben Kopftücher in Klassenzimmern ebenso wenig etwas zu suchen wie Kruzifixe. Auch der Religionsunterricht sollte nach meiner Auffassung durch eine überkonfessionelle Religionskunde ersetzt werden.

Das Verfassungsgericht hat die Politiker in den Landesparlamenten in die Pflicht genommen selbst zu entscheiden, welches Ausmaß an Offenheit und Distanz gegenüber Religionen an den Schulen gelten soll. Wir werden genau beobachten, wie der neu gewählte Bayerische Landtag mit diesem Problem umgeht."

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