Home | Stadträte | Presse | Anträge | Partei | Links | Kontakt






ddd
P R E S S E M I T T E I L U N G
6. Juni 2003


Mobilfunk: Die Stadt schöpft ihren Gestaltungsspielraum nicht aus


"Mobilfunkanlagen unter 10 Metern Höhe können ohne Genehmigung errichtet werden, da kann die Stadt nichts machen" – das ist die stereotype Antwort der Stadt auf Beschwerden und Proteste gegen Sendemasten in unmittelbarer Nachbarschaft. Doch das ist nicht die ganze Wahrheit. Denn laut Bayerischer Bauordnung (§§ 31, 36 BauGB). können in reinen und allgemeinen Wohngebieten gewerbliche Anlagen nur ausnahmsweise zugelassen werden.

Die Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen - rosa liste, Sabine Krieger, hat sich des Problems jetzt angenommen. In einem Antrag fordert sie, die Stadt solle im Fall einer strittigen Mobilfunkanlage in Trudering prüfen, ob "die Genehmigung der Anlage verweigert oder im Einvernehmen mit den Betreibern und Klägern ein geeigneterer Standort gefunden werden kann."

Der Fall in Trudering ist dabei besonders exemplarisch, da es sich um ein Gebiet mit überwiegend niedrigen Einfamilienhäusern handelt, das zudem von anderen Netzbetreibern von außen gut versorgt wird, so dass ein Mobilfunksendemast innerhalb des Wohngebietes nicht notwendig erscheint. Das Verwaltungsgericht München hat in erster Instanz die Klage eines Ehepaars gegen die Anlage im Wohngebiet abgewiesen.

Sabine Krieger: "Für die Aufstellung einer Mobilfunkanlage in reinen Wohngebieten muss eine gesonderte Ausnahme oder Befreiung beantragt werden. Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung ist das Einvernehmen der Gemeinde, die dabei einen Ermessensspielraum hat. Zusätzlich hat die Kommune auch die Möglichkeit, im Bebauungsplan positive Standorte zu definieren bzw. Standorte in der Nähe von sensiblen Gebäuden auszuschließen – so wie dies bereits in Münchens Nachbargemeinde Gräfelfing praktiziert wird.

Diese Kompetenzen werden von den städtischen Behörden bisher nicht ausgeschöpft, ja man könnte sagen: völlig ignoriert. Angesichts der vielen Ängste vor "Elektrosmog" und den keineswegs geklärten gesundheitlichen Folgen der elektromagnetischen Strahlung steht die Stadt in der Verantwortung, ihre Gestaltungspotentiale wahrzunehmen anstatt sich auf eine angeblich vom Gesetz verordnete Untätigkeit zurück zu ziehen. Wir fordern deshalb die Stadtverwaltung auf, in diesem besonderen Fall in Trudering die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und an einer Einigung zwischen allen Beteiligten mitzuwirken."


Pressearchiv

Antragsarchiv

Ausschüsse