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P R E S S E M I T T E I L U N G
21. August 2001
Skinheadprozess:
"Die Einschüchterung von Zeugen und Opfer durch Rechtsradikale muß vom Gericht unterbunden werden!"
Vor dem Landgericht München findet derzeit der Prozess gegen zwei Rechtsradikale statt, die an dem Überfall auf Artemios T. am 13. Januar diesen Jahres in der Zenettistraße beteiligt waren. Während des Prozeßtages am gestrigen 20. August kam es nach Presseberichten zu einem organisierten und massiven Auftreten von Burschenschaftlern, die offensichtlich das Ziel hatten, die Verhandlung lächerlich zu machen, den Ablauf zu stören und die Zeugen und Opfer einzuschüchtern.
Fraktionsvorsitzender Siegfried Benker: "Herr Vorsitzender, lassen Sie den Saal räumen. Wenn Freunde und Gleichgesinnte in der Verhandlung stören, sollte das Gericht klar und eindeutig reagieren. Wenn eine Atmosphäre entsteht, in der die Zeugen und das Opfer eingeschüchtert werden, wird die Verhandlung eine Fortsetzung der Ereignisse in der Zenettistraße. Es darf nicht geschehen, dass die Rechtsradikalen den Eindruck vermitteln, das Gericht könnte sich nicht ausreichend vor die Zeugen und die Opfer stellen. Der Drohbrief, den ein Zeuge im Briefkasten gefunden hat, ist der Beleg dafür, dass die Bedrohung der Zeugen und des Opfers ernst zu nehmen sind.
Die Zeugen und das Opfer müssen geschützt werden. Auch das Gericht ist aufgerufen, alle hierzu geeigneten Maßnahmen zu ergreifen."
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