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P R E S S E M I T T E I L U N G
22. Mai 2001



Grüne kritisieren Praxis der Parkraumüberwachung

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wird in München offensichtlich in manchen Punkten etwas lax gehandhabt: Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken an Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig. Die Praxis zeigt jedoch, dass zumindest im innerstädtischen Bereich diese Regelung großzügig ausgelegt wird: In der Regel parken Autos sogar direkt im Kreuzungsbereich. Unseren Informationen zufolge gibt es im Kreisverwaltungsreferat eine interne Dienstanweisung die besagt, dass die Parküberwachung erst dann eingreifen soll, wenn Autos weniger als 2 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten entfernt parken. Der Sinn des Parkverbotes liegt darin, Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich zu halten und dient der Verkehrssicherheit in diesen Bereichen.

Stadträtin Judith Schmalzl: "Die Verkehrssicherheit ist erheblich beeinträchtigt, wenn parkende Autos an Kreuzungen und Einmündungen die Sicht versperren. Das gilt insbesondere für Kinder, die an solchen unübersichtlichen Stellen akut gefährdet sind. Aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer – Radfahrer, Fußgänger, Autofahrer – sind gefährdet, wenn die Sicht in diesen Bereichen versperrt ist. Wir möchten deshalb vom Kreisverwaltungsreferat wissen, warum die Regelungen der StVO in München nicht korrekt umgesetzt werden und wer im Falle eines Unglückes haftbar gemacht werden kann. Um Autofahrer auf das Parkverbot aufmerksam zu machen, könnten wir uns vorstellen, die Randsteine in diesen Bereichen - wie beispielsweise in Holland - abzumarkieren."



Rückfragen: Pressestelle, Markus Viellvoye, Tel.: 233 92 619


Aktuelle Anträge und Anfragen sind auch unter www.gruene-muenchen-stadtrat.de zu finden.

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