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100 Jahre Internationaler Frauentag



21.12.2009




Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme für geduldete Ausländer



Anfrage

Nach § 18a AufenthG kann einem geduldeten Ausländer unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.


Wir fragen:

1. Wie vielen geduldeten Ausländern ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme nach § 18 a seit Einführung des Gesetzes erteilt worden?

2. Gab es seit Einführung des Gesetzes Anträge auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a, die negativ beschieden wurden?

3. Wenn ja, wie viele Anträge waren das und welches waren die Hauptgründe für eine Ablehnung?



Initiative:
Gülseren Demirel
Siegfried Benker


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