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100 Jahre Internationaler Frauentag


18.12.2009


Warum gilt das MVG-Alkoholverbot nicht für die Christkindl-Tram?


Anfrage

Wer nach anstrengenden Weihnachtseinkäufen seinen Glühwein gern im Warmen sitzend genießen möchte, für den ist die MVG ChristkindlTram genau das Richtige!“ - so wirbt die MVG auf ihrer Homepage für die ChristkindlTram.

Ausdrücklich begrüße ich dieses gemütliche Angebot der MVG. Der Glühwein-Konsum in der ChristkindlTram steht allerdings im Widerspruch zur Hausordnung der MVG, die ein Alkoholverbot in den Bahnhöfen und Verkehrsmitteln der MVG vorschreibt. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen-rosa liste hatte dieses Alkoholverbot als überzogene Maßnahme abgelehnt. Nun scheint die MVG selbst von ihren Prinzipien abzukommen. Daher frage ich:


1. Warum gestattet die MVG den Glühwein-Ausschank in der ChristkindlTram?

2. Ist in Party-Trams Alkohol-Konsum gestattet?

3. Wird mit der ChristkindlTram und den PartyTrams Gewinn erzielt?


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