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12.02.2008
ANTRAG
Klimaschutzfahrplan 3:
Daunenmäntel für Häuser Passivhausstandard für alle städtischen Gesellschaften
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass alle Gesellschaften mit direkter und indirekter Beteiligung der Stadt München bei der Veräußerung von Grundstücken vertraglich vereinbaren,
● dass im Falle einer Neubebauung diese dem Passivhausstandard genügt oder sollte dies aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein eine um mindestens dreißig Prozent bessere Energieeffizienz aufweist, als die EnEV verlangt und
● dass bei neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden generell die Nutzung erneuerbarer Energien zur Heizung und ggf. zur notwendigen Kühlung eingeplant wird;
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass alle Gesellschaften mit direkter und indirekter Beteiligung der Stadt München bei der Realisierung eigener Bauvorhaben
● auf die Erreichung des Passivhausstandards achten oder sollte dies aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein eine um mindestens dreißig Prozent bessere Energieeffizienz erreichen, als die EnEV verlangt - dies ohne Fernwärmebonus, und
● wenn es sich dabei um neu zu errichtende Nichtwohngebäude handelt, insgesamt die Nutzung erneuerbarer Energien zur Heizung und ggf. zur notwendigen Kühlung einzuplanen.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Einflussmöglichkeiten sie hat, damit künftig alle Gesellschaften mit direkter oder indirekter Minderheitsbeteiligung der Stadt München besondere Anstrengungen zum Klimaschutz im Sinne der oben genannten Punkte unternehmen.
Begründung:
Da die Landeshauptstadt München viele Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt ist und eine ganze Reihe davon wiederum selbst Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene Bauvorhaben umsetzen, ist es nur sinnvoll nicht für die Stadt selber, sondern auch bei diesen Gesellschaften den Passivhausstandard und/oder den Einsatz Erneuerbarer Energien zu fordern.
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben sich zwar schon auf den Weg gemacht und werden bei allen Neubauten und Sanierungen die gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) um 10 % ohne Fernwärmebonus unterschreiten. Das reicht aber angesichts des Tempos des Klimawandels und der steigenden Energiepreise nicht aus.
Interessant ist vor allem bei Bürogebäuden auch die Kühlung. Der Energiebedarf dafür ist bei Nicht-Wohngebäuden oft sehr hoch. Hier ist unter Rückgriff auf regenerative Energien ein enormes Potential zur Reduzierung von CO2-Emissionen vorhanden, das es im Interesse des Klimaschutzes künftig vermehrt zu nutzen gilt.
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/Rosa Liste
Sabine Krieger
Jens Mühlhaus
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