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100 Jahre Internationaler Frauentag


05.02.2008



Echtzeitkommunikation für gehörlose und hörgeschädigte Menschen ermöglichen!


ANTRAG


Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung eines gleichberechtigten, dem Telefonieren entsprechenden Zugangs zu den Behörden und Beratungsstellen der Stadt München für gehörlose und hörgeschädigte Menschen zu ermöglichen.


Begründung:

Gehörlose und hörgeschädigte Menschen sind aufgrund ihrer Sinnesbehinderung vom Telefonieren und damit der am meisten verbreiteten und am häufigsten genutzten Form der Fernkommunikation ausgeschlossen. Selbstverständlich nutzen sie traditionelle und moderne Möglichkeiten des Schriftverkehrs wie Brief, Fax und E-Mail. Doch genauso wie für Hörende ersetzen diese Verfahren für die Betroffenen eine Echtzeitkommunikation nicht. Gerade für viele Gehörlose, die Probleme mit dem Produzieren und Verstehen von Schriftsprache haben, ist der direkte Austausch mit dem Ansprechpartner und die Möglichkeit zu Rückfragen oft entscheidend für einen erfolgreichen Informationsaustausch.

Fernkommunikation in Echtzeit mit der „hörenden Welt“, mit Ämtern und Behörden findet bisher nur indirekt mit Hilfe von Telefonvermittlungsdiensten, z.B. dem TEKOS-Service des Gehörlosenverbands München und Umland e.V., statt.

Diese hervorragenden Dienste sind für schriftspracharme Gehörlose und für gehörlose und hörgeschädigte Menschen mit zusätzlichem Unterstützungs- und Beratungsbedarf eine ideale Kommunikationsmöglichkeit, sofern sie die passende technische Ausrüstung besitzen, um den jeweiligen Dienst erreichen zu können.

Mittlerweile ermöglichen es erheblich günstigere Anlagen mit der Größe eines Standard-PC, dass sich öffentliche Einrichtungen wie die Stadt München mit allen ihren Behörden und Beratungsstellen für die gehörlosen und hörbehinderten Menschen zugänglich machen, egal ob jene über ein (altes) Schreibtelefon, einen Computer mit Internetanschluss, oder ein Mobiltelefon verfügen. Neben einem solchen „Kommunikationsserver“ wären keine weiteren Geräte für die AnsprechpartnerInnen bei den städtischen Behörden und Beratungsstellen notwendig, sofern sie über einen Computerarbeitsplatz mit Netzwerkanschluss verfügen. Damit entfallen auch aufwendige Schulungen des Personals. Die MitarbeiterInnen müssen sich lediglich mit einem einfachen Anwendungsfenster vertraut machen. Der Ablauf eines Anrufs unterscheidet sich dann kaum von einem „normalen“ Telefonanruf.

Da ein solcher Server für 300, 500 oder mehr Ansprechpartner ausgelegt werden kann, ist es grundsätzlich denkbar, nicht nur die einzelnen städtischen Abteilungen (unter jeweils eigenen Rufnummern) zugänglich zu machen, sondern auch städtisch geförderte und andere relevante Einrichtungen mit einzubeziehen.

Derzeit gibt es europaweit lediglich zwei (kleine) Anbieter, die geeignete Systeme als Sonder- bzw. Nischenprodukte anbieten: einen schwedischen und einen englischen Hersteller. Die englische Firma hat mit ihren vielseitigen und gleichzeitig im Vergleich günstigeren Produkten in den letzten Monaten sogar den Zuschlag für die Ausstattung der nationalen Schreib- und Bildtelefonvermittlungsdienste in Schweden bekommen. Darüber hinaus sind die englischen Geräte u.a. auch bei Stadt- und Gemeindeverwaltungen (z.B. City of Westminster), bei Notrufzentralen und bei den landesweiten Vermittlungsdiensten für Gehörlose und Hörgeschädigte in Spanien und ab 2008 auch in der Schweiz im Einsatz. Es handelt sich also um eine bewährte, an verschiedene lokale Bedürfnisse erfolgreich angepasste Technik, die auch hohen Sicherheitsansprüchen (Sicherheit des Behördennetzwerks) gerecht wird.


Fraktion
Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Thomas Niederbühl
Siegfried Benker

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