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100 Jahre Internationaler Frauentag



02.04.2008


ANFRAGE



Bounty Killer-Auftritt“ in München

Am Freitag, den 28. März 2008, hat im Backstage der Auftritt des Dancehall-Sängers „Bounty Killer“ statt gefunden. Dieser Sänger zeichnet sich durch homophobe Texte aus, die an Menschenverachtung nicht zu überbieten sind. Bei seinen in die deutsche Sprache übersetzten Texte ruft er dazu auf, „schwule Männer zu ertränken zu verbrennen und sie zu töten“. Die Aufforderung zu Straftaten hat dazu geführt, dass der Auftritt dieses „Künstlers“ in Essen abgesagt wurde. Trotz Einreiseverbot und der Diskussion um eine Verhaftung, konnte das Kreisverwaltungsreferat einen Auftritt in München nicht verhindern.

Deshalb fragen wir:

● Hat das Kreisverwaltungsreferat Möglichkeiten geprüft, das Konzert zu verbieten?

● Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

● Wenn nein, warum nicht?

● Welche Möglichkeiten gibt es, volksverhetzende und zur Straftat auffordernde Auftritte von Künstlern zu verbieten?

● Warum hat sich „Bounty Killer“ alias Rodney Price, trotz Einreiseverbot in Deutschland aufgehalten?

● Wie beurteilt das KVR und wie ist seine Bereitschaft, mögliche zukünftige Auftritte von „Bounty Killer“ und vergleichbaren Musikern zu verhindern?



Lydia Dietrich
Thomas Niederbühl
Stadträtin
Stadtrat


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