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100 Jahre Internationaler Frauentag


02.10.2007

Antrag


Veränderung der Zuständigkeiten im Bereich Sucht und Psychiatrie

Die Stadtverwaltung wird gebeten, dem Stadtrat darzustellen, welche Auswirkungen der Gesetzentwurf der Staatsregierung „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze“ auf die Versorgungsstrukturen im Bereich Sucht und Psychiatrie in München haben wird. Dabei sollen die zu erwartenden Auswirkungen auf die städtische Infrastruktur, das Versorgungsangebot und die Finanzen dargestellt werden.
Da dieses Gesetz sowohl Auswirkungen auf die Arbeitsmarktprojekte MBQ im Referat für Arbeit und Wirtschaft als auch auf Projekte und Maßnahmen des Sozialreferates und des Referates für Gesundheit und Umwelt haben wird, ist eine zentrale Klärung durch das Direktorium sinnvoll.


Begründung:
Die Staatsregierung plant die Zusammenführung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfen. Dies bedeutet u.a., dass Planung und Finanzierung der Suchtberatung bei den Bezirken zusammengeführt werden sollen.
Für die Stadt München hätte dies massive Konsequenzen, da sie in den Bereichen Sucht und Psychiatrie bisher eigene Zuständigkeiten besitzt. Bisher ist unklar, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung auf das sehr gute und breit gefächerte Hilfsangebot der Stadt für suchtkranke und Psychiatriepatienten haben wird.


Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / rosa liste
Lydia Dietrich
Stadträtin

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