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München, 8. Mai 2007
Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses der Landeshauptstadt München vom 08.05.2007
TOP: Abschiebestopp für Flüchtlinge aus dem Irak
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München lehnt Abschiebungen in Bürgerkriegsgebiete wie den Irak auch den Nordirak - wegen der prekären Sicherheitslage und der desolaten Menschenrechtssituation ab. Dies gilt nicht für Schwerkriminelle. Aus Sicht des Stadtrates ist es falsch, zu einem Zeitpunkt mit Rückführungen zu beginnen, in dem eine sichere Rückkehr ausgeschlossen ist.
Im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten bedeutet dies:
1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich beim BayStMI und in den Gremien des Bayerischen und Deutschen Städtetages für folgendes Vorgehen einzusetzen:
(wie Ref.) Bei den vom BayStMI noch festzulegenden Prioritäten für Abschiebungen in den Nordirak werden Straftäter mit weniger gravierenden Verurteilungen (z. B. Geldstrafen unter 90 Tagessätzen, Verstöße gegen das Ausländerrecht) gegenüber anderen Straftätern (insbesondere Schwerkriminellen, Gewalttätern und Sicherheitsgefährdern) nachrangig berücksichtigt. Bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz werden Aufenthaltsbeendigungen nur nach eingehender Prüfung der jeweiligen individuellen Tatumstände insbesondere im Hinblick auf familiäre Gründe durchgeführt.
Eine Rückführung unbescholtener Personen in den Nordirak kommt derzeit nicht in Betracht.
Abschiebungen in die übrigen Landesteile des Irak erfolgen erst dann, wenn die dortige Sicherheitslage dies zulässt.
Der Bayerische Staatsminister des Inneren wird angesichts der deutlich verschlechterten Sicherheitslage im Irak gebeten, eine Überprüfung des IMK-Beschlusses vom 16./17. 11. 2006 anzuregen, der gemäß Ziffer 3 eine baldmögliche Ausweitung der Rückführungen vorsieht. Solange sich die Lage im Irak nicht stabilisiert hat, sollte den in Deutschland lebenden Irakerinnen und Irakern eine gesicherte Aufenthaltsperspektive gegeben werden. Dies gilt insbesondere für Familien mit Kindern sowie für unbegleitete Minderjährige, Eingereiste und erwerbstätige Personen.
2. Der Antrag Nr. 02-08/A 03653 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen rosa Liste vom 20. 4. 2007 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle
Fraktion Die Grünen rosa liste
Initiative: Siegfried Benker
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