|
20. 3. 2007
ANTRAG
Die flächendeckende Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln verhindern
MVG und MVV sollen Alternativen zur Kontrolle durch Videoüberwachung entwickeln und umsetzen!
1. Die MVG und der MVV stellen ihre Konzeption zum flächendeckenden Ausbau der Videoüberwachung in allen öffentlichen Verkehrsmitteln dar.
2. Es wird dargelegt, wie sich das Vorhaben, in möglichst kurzem Zeitraum möglichst alle U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse der MVG sowie der S-Bahnen mit Videoüberwachung auszurüsten mit der einschlägigen VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) Richtlinie: Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln verträgt, nachdem dort festgelegt wird: „“Die Videoüberwachung darf nicht der Regelfall sein, sondern nur stattfinden wenn sie notwendig ist....Es darf keine automatische Ausstattung aller Verkehrsmittel mit Videokameras stattfinden.“
3. Die Konzeption der Videoüberwachung ist darzulegen. Insbesondere wird erläutert, ob die vom VDV vorgesehene Einzelfallprüfung bei jedem einzelnen Fahrzeug und jeder einzelnen Linie stattfindet, welche Aufzeichnungsart und welche Speicherdauer vorgesehen ist, wer Zugang zu den Daten erhält. Insbesondere wird dargestellt, inwiefern dem Passus „Umfang der Beobachtung“ Rechnung getragen wird, der beschreibt, „dass der Grundsatz „keine Videoüberwachung“ sein sollte.“ (Anmerkung 2 des VDV-Papiers)
4. Das Gesamtvorhaben, für alle Münchner öffentlichen Verkehrsmittel Videoüberwachung einzuführen, wird dem Bayerischen Datenschutzbeauftragten zur Bewertung vorgelegt.
5. Die MVG und der MVV stellen alternative Konzeptionen für die Sicherheit der Fahrgäste, der FahrerInnen sowie der Fahrzeuge auf.
Begründung:
Anlässlich einer Pressekonferenz zum Thema „Aktiv gegen Vandalismus“ vom 3. 3. 2007 kündigten Oberbürgermeister Ude sowie der Vorsitzende der MVG-Geschäftsführung, Herbert König, u. a. an, „die Videoüberwachung im gesamten U-Bahn-Bereich weiter auszubauen...und auch in den Tram- und U-Bahnfahrzeugen Videokameras zu installieren. Wir beginnen mit dem sukzessiven Einbau von Kameras in den Straßen- und U-Bahnen noch in diesem Jahr. Und auch im Busbereich geht der Ausbau weiter: 70 unserer Busse sind bereits mit Videoüberwachung ausgestattet, weitere 28 kommen in Kürze hinzu. Neue Fahrzeuge werden nur noch mit Videoausrüstung beschafft.“
Das bedeutet, dass jeder und jede BenutzerIn öffentlicher Verkehrsmittel nach der Umsetzung dieses Vorhabens lückenlos überwacht werden kann. Der Bayerische Datenschutzbeauftragte formuliert in seinem letzten Tätigkeitsbericht vom Januar 2007: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht des Bürgers, sich unbeobachtet im öffentlichen Raum zu bewegen. In dieses Recht wird durch eine Videoüberwachung eingegriffen. Dabei sind die Bürger allein schon durch die Kenntnis der Überwachung hinsichtlich ihres Verhaltens einem latenten Anpassungsdruck ausgesetzt.“ (S. 70)
Die sukzessive Ausrüstung aller öffentlichen Verkehrsmittel in München mit Videoüberwachung macht das nicht überwachte Bewegen im öffentlichen Nahverkehr unmöglich.
Es ist nachvollziehbar und zu begrüßen, dass die Münchner Verkehrsbetriebe gegen Vandalismus und Gefährdung von Fahrgästen vorgehen wollen. Unverständlich erscheint dieser Aktionismus jedoch gerade jetzt: Im Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums München für das Jahr 2005 heißt es: „Die Anzahl der im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs bekannt gewordenen Straftaten verringerte sich gravierend...weniger ausländerrechtliche Delikte sowie der Rückgang von Sachbeschädigungen, Taschendiebstählen und Rauschgiftdelikten sind ursächlich für diese positive Entwicklung.“ Diese positive Entwicklung kam zustande, obwohl das Polizeipräsidium München die Einsatzstunden der Beamten deutlich reduzierte. Weiterhin heißt es dort: „Vergleichsweise selten kommt es in den Verkehrsmitteln zu Gewaltdelikten. In mehr als 95% der Gewaltkriminalität und in über 85% der Gesamtkriminalität sind Bahnhöfe und Haltestellen die Tatorte.“ Aus diesen Entwicklungen jedenfalls lässt sich der flächendeckende Einsatz von Videoüberwachung in den Fahrzeugen nicht begründen. Für noch mehr Sicherheit ist es aber sicher der richtige Weg, die U-Bahnwache noch in diesem Jahr um 20% aufzustocken, wie dies ebenfalls am 13. 3. 2007 von der MVG angekündigt wurde.
Schon jetzt hat die U-Bahnwache eine bundesweit herausragende Erfolgsbilanz bei der Ermittlung von Tätern Es erscheint deshalb unverständlich, warum ausgerechnet die Münchner Verkehrsbetriebe trotz dieser guten Erfolge und dem Aufstocken der U-Bahnwache noch eine flächendeckende Videoüberwachung wollen.
Noch einmal der Bayerische Datenschutzbeauftragte: Wir brauchen eine „gesellschaftliche Diskussion.. darüber...wie viel Überwachung und Gängelung wir uns gegenseitig antun wollen und welche Legitimation der Staat hat, uns ein immer dichter werdendes Kontrollnetz aufzuoktroyieren.“ (S. 11)
Wie die Datenschützer bundesweit fordern und die VDV-Richtlinie festlegt sollen andere und weniger stark in die Persönlichkeitsrechte eingreifende Alternativen entwickelt und umgesetzt werden.
Da dieses Vorhaben eine neue Dimension der geplanten Überwachung eröffnet, sollen die Gesamtvorhaben der Videoüberwachung im ÖPNV dem Bayerischen Datenschutzbeauftragten zur Bewertung vorgelegt werden.
Mit diesem Antrag wenden wir uns nicht gegen die bereits vorhandene Videoüberwachung im Bereich der Bahnhöfe die der Verkehrssicherheit dienen und auch nicht gegen die Videoüberwachung an den Abstellanlagen der Fahrzeuge.
Allen, die immer davon ausgehen, diese Daten würden niemals verwendet, wenn man sich nichts zu Schulden kommen lässt, sollte ein Zitat des Bayerischen Datenschutzbeauftragten vom Januar 2007 zu denken geben: „Eher verhungert ein Hund vor einem Wurstvorrat, als dass der Staat...dauerhaft große Datenbestände unberührt ließe“ (S. 14)
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rosa Liste
Initiative: Siegfried Benker
|