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06.11.2007
Fällgenehmigung für einen gesunden Baum?
Anfrage
Bäume erfüllen im Stadtraum vielfältige Funktionen. Neben der optischen Durchgrünung sind es vor allem die ökologischen Funktionen, die Bäume für den Stadtraum lebensnotwendig machen. Ein einzelner Baum produziert pro Stunde bis zu 1200 Liter Sauerstoff. Innerhalb dieser Stunde kann er auch rund 2,4 Kilogramm Kohlendioxid verarbeiten. In einem Jahr bindet er mehr als 100 Kilogramm Staub und verdunstet bis zu 400 Liter Wasser an einem sonnigen Tag. Bäume sind ein wichtiger Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Kleintiere.
Bäume sind durch Bundes-, Landesnaturschutzgesetze und in der Regel im Stadtraum durch eigene Baumschutzverordnungen geschützt und dürfen weder entfernt, zerstört noch verändert werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen z.B. bei schwerer Schädigung, Krankheit oder bei unmittelbar drohender Gefahr durch den Baum darf eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung des Baumes erteilt werden.
Nach bestehender Rechtslage in München sollte deshalb so glaubt man der Erhalt der Bäume in der Stadt oberste Priorität genießen, insbesondere dann, wenn es sich um wertvollen alten Baumbestand handelt.
Dies scheint in der Praxis in München jedoch nicht immer der Fall zu sein. So zeigt sich oftmals, dass Bäume, die zur Fällung freigegeben wurden, durch Bürgerproteste doch noch mit geeigneten Maßnahmen erhalten oder Baumaßnahmen doch noch in anderem Umfang durchgeführt werden, so dass besonders wertvolle Bäume stehen bleiben können.
Besonders grotesk mutet jedoch ein Fall an, wo die Eigentümerin eines Grundstückes in der Montenstr. 8 einen 120 Jahre alten Spitzahorn auf ihrem Grundstück erhalten möchte, der Nachbar aber eine Fällgenehmigung für diesen Baum erwirken konnte, obwohl ein Gutachten nachweislich bestätigt, dass der Baum keine Gefahr darstellt.
Ich frage deshalb:
1. Warum wurde von der unteren Naturschutzbehörde eine Fällgenehmigung erteilt, obwohl das Gutachten, das die Eigentümerin in Auftrag geben musste, die Sicherheit des Baumes festgestellt hat?
2. Welche Gründe liegen für die Fällgenehmigung des 120 Jahre alten Spitzahorns in der Montenstraße 8 vor?
3. Wurde das für diesen Baum angefertigte Gutachten bei der Ausstellung der Fällgenehmigung berücksichtigt?
4. Wenn ja, warum wurde der Baum von der Unteren Naturschutzbehörde anders beurteilt?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Welche Gewichtung sieht die Untere Naturschutzbehörde selbst für den Erhalt älterer Bäume in der Stadt?
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sabine Krieger
Stadrätin
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