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100 Jahre Internationaler Frauentag



29.10.2007


Greifen die Hilfsmaßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und junge erwachsene Flüchtlinge?


Anfrage

Mit Beschluss des Sozialausschusses vom 02.12.2004 hat der Stadtrat entschieden, sich für „die Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, insbesondere von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen weiterhin einzusetzen.“

Bereits bei der Erstaufnahme durchlaufen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ein Clearingverfahren. Im Rahmen dieses Clearings wird eine Vormundschaft für die Jugendlichen beantragt, die psychosoziale Situation festgestellt und die Vermittlung und Teilnahme an Sprachkursen angeregt. Die Praxis zeigt jedoch, dass dieses Verfahren nur unzureichend greift. Auch die Betreuung junger erwachsener Flüchtlinge ist unklar.

In der Beschlussvorlage für den KJHA vom 09.10.2007 (Pädagogische Betreuung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) wird darauf verwiesen, dass ca. 30% der Jugendlichen aus der Erstaufnahmeeinrichtung in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht werden. Etwa 45% der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge haben nach Einschätzung des Jugendamtes keinen Bedarf an Hilfen zur Erziehung und werden in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Leider erfährt man aber nicht, wo die restlichen 25% der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge untergebracht werden.

Nachdem die Regierung von Oberbayern inzwischen beschlossen hat, drei im Stadtgebiet für die Unterbringung von Flüchtlingen wichtige Einrichtungen zu schließen, ist zu befürchten, dass durch dieses Vorgehen der soziale Friede und die bedarfsgerechte Versorgung von Kranken, Alten und Behinderten Menschen gefährdet ist. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auf die das Augenmerk nach Beschluss vom 02.12.2004 ganz besonders gelegt werden sollte, laufen Gefahr durch das Vorgehen der Regierung keine adäquate Betreuung und Unterbringung mehr zu erhalten.

Ich frage:

1. Wie viele Jugendliche sind seit dem Beschluss vom 02.12.2004 in Aufnahmeeinrichtungen aufgenommen worden?

2. Wie viele von ihnen haben das Clearingverfahren durchlaufen?

3. Bei wie vielen Jugendlichen wurde der Bedarf für Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen festgestellt?

4. Wie viele wurden in solche verwiesen?

5. Wie viele wurden lediglich „in Obhut“ genommen?

6. Werden Jugendliche geschlechtsspezifisch untergebracht und betreut?

7. Gab es Jugendliche, die für ein Clearing nicht erreicht wurden? Wenn ja, wie viele?

8. Wie viele sind in München geblieben?

9. Wie viele wurden außerhalb Münchens untergebracht?

10. Gab es Rückführungen in der Zeit? Wenn ja, wohin und wie viele?

11. Wie viele sind in diesem Zeitraum volljährig geworden?

12. Bei wie vielen der Volljährigen wurde noch der Betreuungsbedarf in Jugendhilfemaßnahmen festgestellt?

13. Wie viele wurden in solche verwiesen?

14. Bei wie vielen wurde eine Vormundschaft eingeleitet?

15. Wie viele Jugendliche werden nicht adäquat untergebracht, weil keine geeigneten Plätze zur Verfügung stehen? Anteil männlicher und Anteil weiblicher Jugendlicher?

16. Werden die Zusagen aus dem Bayerischen Sozialministerium, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in adäquate Räumlichkeiten unterzubringen und pädagogisch „besonders qualifiziertes“ Personal für die Betreuung einzusetzen, eingehalten?

17. Wo werden die Jugendlichen untergebracht, die weder in Jugendhilfemaßnahmen noch in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden?

18. Wo soll nach Plänen der Bayerischen Staatsregierung die Gruppe von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen untergebracht werden, die z.Z. noch in der Gemeinschaftsunterkunft „Rosa-Luxemburg-Platz“ untergebracht sind?

19. Zieht das Stadtjugendamt Konsequenzen aus dem Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarats, wonach Bedenken dahingehend angemeldet wurden, dass die Unterbringung in der GU Rosenheimer Straße mit den Menschenrechten nicht vereinbar ist und gerade unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dort nicht untergebracht werden sollten?

20. Trifft es zu, dass das Gelände der GU „Rosa-Luxemburg-Platz“ noch für zwei Jahre zur Verfügung stehen könnte und damit der teure behindertengerechte Umbau der abgelegenen GU „Franz-Marder-Straße“ zur Zeit gar nicht notwendig wäre?


Initiative:

Siegfried Benker

Fraktionsvorsitzender/Stadtrat

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