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16.11.2006

Antrag zur dringlichen Behandlung für die Vollversammlung am 23.11.2006

Rückübertragung des staatlichen Veterinäramtes an die Kommune

Der Oberbürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt:

1. Darzustellen, welche Absicht der Freistaat mit der Rückübertragung des staatlichen Veterinäramtes an die Kommune verfolgt, in welchem Zeitraum diese Rückübertragung erfolgen soll und welche personellen, finanziellen und strukturellen Konsequenzen daraus zu erwarten sind.

2. Darzustellen, welche Ideen zur Eingliederung in die Stadtverwaltung von Seiten der Verwaltung vorliegen sowie die dadurch bedingten strukturellen, finanziellen und personellen Folgen und den zeitlichen Rahmen.

3. Gegenüber dem Freistaat die bereits 2001 postulierte Forderung der Rückübertragung mit angemessenen Kostenausgleich zu bekräftigen.

4. Die Chance der Zusammenführung zu nutzen und ein Verbraucherschutzamt als Kompetenzzentrum zur Bündelung der bisher auf verschiedene Referate verteilten Aufgaben zu prüfen.


Begründung:

Der Münchner Stadtrat hat über die Presse von der Absicht des Freistaates erfahren, dass das staatliche Veterinäramt wieder an die Kommune abgegeben werden soll. Von Seiten der Verwaltung scheint es auch schon eine Planung zur Strukturver-änderung im Bereich der Tier- und Lebensmittelhygiene zu geben, die bereits zum Jahresende eingeleitet werden soll.

Da es sich hier um den sehr sensiblen Bereich „Verbraucherschutz“ handelt, der -gerade auch wieder durch den letzten Skandal bestätigt – von den derzeitigen Strukturen für Bürgerinnen und Bürger nicht so gewährleistet wird, wie es erwartet wird, muss der Stadtrat unverzüglich über die geplanten Veränderungen, die bekannten Details von Seiten des Freistaates sowie über die Konsequenzen einer möglichen Rückübertragung des staatlichen Veterinäramtes an die Kommune ausführlich informiert werden.

Eine Wiederzusammenführung des Veterinäramtes und der amtlichen Tierärzte und damit eine gewisse Bündelung der Kompetenzen ist auf jeden Fall zu begrüßen. Gerade der letzte „Gammelfleisch“ Skandal im Münchner Schlachthof hat gezeigt, dass die bestehenden Strukturen nicht in der Lage sind, unseriöse und kriminelle Geschäfte von Firmen aufzudecken und den Verbraucher ausreichend zu schützen. Die Aufsplittung der Kompetenzen auf unterschiedliche Stellen innerhalb der Verwaltung und zusätzlich noch zwischen Kommune und Freistaat implizieren zwangsläufig Kommunikationsprobleme und eine gewisse „Verlangsamung“ der Prozesse und damit Reaktionszeiten. Die Grüne Fraktion hatte deshalb bereits bei der Abgabe des Veterinäramtes an den Freistaat in einem Antrag die Kompetenzbündelung im Bereich Verbraucherschutz inklusive einer Beratungsstelle für Bürger und Bürgerinnen gefordert. Die Zusammenführung der Strukturen im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes in einem Amt sollte nun bei einer möglichen Rückübertragung des Veterinäramtes unbedingt aufgegriffen werden. Das Kreisverwaltungsreferat hat sich diesbezüglich sogar schon positiv in der Presse geäußert.

Offen geblieben ist allerdings bisher die Frage der Finanzierung. Im Beschluss der Vollversammlung im Mai 2001 wurde damals der Freistaat aufgefordert, das Veterinäramt wieder an die Stadt München zurückzugeben bei einem angemessenen Kostenausgleich. Der Oberbürgermeister wird deshalb gebeten, sich beim Freistaat für einen entsprechenden finanziellen Ausgleich einzusetzen.


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste
Lydia Dietrich
Sabine Krieger


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